Buhnenbau im Küstenschutz von Mecklenburg-Vorpommern

Bedeutung der Buhnen im Sturmflutschutzsystem Mecklenburg-Vorpommerns

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Küstenschutz durch Buhnenbau

Küstenschutz durch Buhnenbau

Küstenschutz durch Buhnenbau

Das klassische Sturmflutschutzsystem an der Ostsee besteht in der Regel aus Buhnen - sandreichem Strand - Düne - Küstenschutzwald und Seedeich.
Mitte des vorigen Jahrhunderts wurden erstmals Buhnen in Mecklenburg-Vorpommern gebaut. Als wand- oder dammartige Bauwerke quer zur Uferlinie führen sie zur seewärtigen Verlagerung der uferparallelen Brandungsströmung. Innerhalb der strömungsberuhigten Buhnenfelder kann es daher zur Akkumulation von Sand und damit zur Abnahme der Wassertiefe kommen. Den Wellen wird dadurch bereits vor Erreichen des Strandes und der Düne der Großteil ihrer Kraft genommen. Dies führt zur Stabilisierung oder sogar seewärtigen Verlagerung der Uferlinie und zur Verbesserung der Funktionstüchtigkeit der vor Sturmflut und Küstenliniendurchbruch schützenden Dünen. An der Küste unseres Landes haben sich einreihige Holzpfahlbuhnen besonders bewährt. Die einzelnen Buhnen reichen 40 bis 80 m in See. Die Lebensdauer kann unter normalen Bedingungen erfahrungsgemäß mit 40 bis 60 Jahren angesetzt werden.

Die Teredo-Problematik

Im Spätsommer 1993 wurden an verschiedenen Abschnitten der Ostseeküste, wie z. B. vor Heiligendamm, Nienhagen, Warnemünde und Markgrafenheide, aber auch auf Fischland, Darß und Zingst, abgebrochene Buhnenpfähle an Land gespült. Der gesamte Querschnitt der Pfähle war mit Bohrgängen durchsetzt. Die erste Untersuchung ergab, dass die Pfähle vom Schiffsbohrwurm (Teredo navalis) befallen waren. In den vergangenen Jahrzehnten wurden Vorkommen des Schiffsbohrwurmes an der mecklenburgischen und vorpommerschen Küste kaum beobachtet. Das letzte Massenvorkommen trat vor mehr als 60 Jahren, und zwar 1932/34 auf.
Insgesamt wurden durch den gegenwärtigen Teredo-Befall 410 Buhnen (von vorhandenen 1023 Buhnen) sanierungsbedürftig. Der eingetretene Schaden beträgt ca. 12,8 Mio. €. Im Herbst 1993 stellten sich die Fragen: Wie weit ist der Schiffsbohrwurm nach Osten vorgedrungen? Wie hoch sind die tatsächlichen Schäden? Welche Möglichkeiten der Schadensbegrenzung gib es? Mit diesen Untersuchungen wurden einheimische Fachleute aus dem „Institut für Angewandte Ökologie“ in Broderstorf sowie das „Tauchunternehmen Jörg Ramlow“ aus Bartenshagen beauftragt. Bis 1996 untersuchte das Tauchunternehmen sämtliche Buhnen von Boltenhagen bis zur Insel Hiddensee. Die Ergebnisse über Schädigung und Zerstörung wurden detailliert dokumentiert. Im Rahmen eines Monitoringprogramms „Befall von Teredo navalis an ausgewählten Buhnensystemen Mecklenburg-Vorpommerns“ wurden vom v. g. Institut regelmäßig Berichte über Untersuchungen zum Befall und seine Entwicklung sowie Recherchen über potentielle Schutzmaßnahmen vorgelegt. Entgegen den früheren Erfahrungen über Umfang und Dauer des Befalls an der Ostseeküste von Mecklenburg-Vorpommern wurde auch 1998 (5 Jahre nach Beginn) im Küstenraum Boltenhagen bis Warnemünde ein Neubefall nachgewiesen.

Suche nach Alternativen und deren Bewertung

Nach dem Bekanntwerden des angerichteten Schadens durch den Schiffsbohrwurm wurde 1994 entschieden, im Küstenraum von Hiddensee bis zur schleswig-holsteinischen Grenze keine unbehandelten Kiefernpfähle mehr für den Seeteil von Buhnen zu verwenden. Es gab folgende Alternativen:

  • Einsatz von Ersatzstoffen (Stahl, Beton, Kunststoff),
  • Verwendung imprägnierter Kiefernpfähle,
  • Einsatz von bohrwurmresistentem Holz.
  • Der Einsatz der genannten Ersatzstoffe ist nicht unproblematisch.

Stahlbuhnen waren zum Beispiel in den 30er Jahren gerammt worden. Aufgrund von Sandschliff, Korrosion und Deformierungen durch Eisbelastung wurden sie lückenhaft und scharfkantig. Sie verloren ihre Wirksamkeit und stellten eine sehr große Verletzungsgefahr dar. In den 60er Jahren wurden nahezu alle Stahlbuhnen durch Holzbuhnen ersetzt (z. B. Ahrenshoop). Der Versuch, Pfähle aus Stahlbeton zu rammen, misslang 1996 in Nienhagen. Der Beton platzte beim Rammvorgang ab, so dass die Bewehrung sichtbar wurde. In Graal-Müritz wurden in den Jahren 1997/98 für 2 Buhnen Kunststoffpfähle verwendet. Gesicherte Aussagen zur Eignung können erst nach langjährigen Untersuchungen getroffen werden. Auch Ergebnisse über Schadstoffauswaschungen liegen zurzeit nicht vor. Gegenwärtig scheiden Kunststoffpfähle zur Schadensbeseitigung aus. Unabhängig von diesen Tatsachen kommt der Einsatz von künstlichen Materialien nur dann in Frage, wenn keine geeigneten natürlichen Materialien zur Verfügung stehen. Dies resultiert aus der HELCOM-Empfehlung 16/3, die auf der Grundlage des Übereinkommens über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes auch von der Bundesrepublik Deutschland beschlossen wurde. Andere Bemühungen galten der Verwendung von imprägnierten Kiefernpfählen. Die Analyse der marktgängigen Holzschutzmittel und deren Einsatzgebiete ergab, dass in Deutschland keine konkreten Aussagen über wirksame Holzschutzmittel gegen den Schiffsbohrwurm existieren. Aus diesem Grunde wurden das „Institut für Angewandte Ökologie“ und das Materialprüfungsamt des Landes Brandenburg beauftragt, Schutzeffekt und Wirkungen von Holzschutzmitteln bei Einsatz im Seewasser zu untersuchen. Es steht die Frage nach der langfristigen Wirksamkeit gegen den Schiffsbohrwurm und der von den Mitteln ausgehenden Umwelttoxizität. Dazu wurde ein Versuchsprogramm begonnen, in dem neben der Befallkontrolle auch die Auswaschung der Holzschutzmittel und die Schadstoffakkumulation in Miesmuschelpopulationen der Buhnenpfähle untersucht werden. Dieses Programm läuft in den Versuchsbuhnenfeldern (u. a. in Nienhagen) und wird noch einige Jahre durchgeführt.

Um den Buhnenbau weiterhin kontinuierlich fortzusetzen und somit den Sturmflutschutz zu gewährleisten, machte sich als Übergangslösung der Einsatz von bohrwurmresistenten Hölzern erforderlich. Diese Hölzer wachsen aber nur in tropischen Bereichen.

Übergangslösung: FSC-zertifiziertes Tropenholz

Der Einsatz von Hölzern aus den tropischen Regenwäldern wurde in der Vergangenheit aus umweltpolitischen Gründen in vielen Ländern Europas abgelehnt, um so der weiteren Zerstörung der Regenwälder keinen Vorschub zu leisten. Auch in Mecklenburg-Vorpommerns Verwaltung war der Tropenholzeinsatz auf Ausnahmefälle beschränkt. Der umfängliche Einsatz tropischer Hölzer für den Buhnenbau kam daher Anfang der 90er Jahre nicht in Betracht.
Erst mit der Gründung des Weltforstrates (Forest Stewardship Council - FSC) im Jahre 1993 und dessen Bemühungen um Erarbeitung eines internationalen Zertifizierungssystems wurden Alternativen möglich. Der FSC ist ein Zusammenschluss von Waldbesitzern, Holzproduzenten, Umweltverbänden (u. a. WWF und Greenpeace) und Gewerkschaften aus mehr als 50 Ländern. Er hat Kriterien für die umwelt- und sozialverträgliche Forstwirtschaft entwickelt. Forstbetrieben und deren Produkten kann bei Einhaltung dieser Kriterien im Ergebnis eines langwierigen Zertifizierungsprozesses das FSC-Zertifikat zuerkannt werden. Für den Käufer derart zertifizierter Hölzer besteht damit die Gewähr, dass er nicht die Zerstörung der Regenwälder unterstützt. Vielmehr trägt er dazu bei, den tropischen Entwicklungsländern die nachhaltige Nutzung ihrer Waldressourcen zu ermöglichen und der einheimischen Bevölkerung eine Perspektive aufzuzeigen. Dies waren die entscheidenden Gründe, die dazu führten, dass 1997 erstmals FSC-zertifiziertes Tropenholz für den Buhnenbau zum Einsatz kam. Es wurde bis zum Jahr 2003 ausschließlich von der Schweizer Firma Precious Woods aus ihren FSC-zertifizierten brasilianischen Wäldern geliefert. Bis 2004 bezog unser Land ca. 65.000 Rammpfähle von dieser Firma, das entspricht etwa 400.000 m3 Holz. Seit 2002 bietet ein weiterer Lieferant Hartholz mit FSC-Zertifikat an, es handelt sich um eine Eukalyptusart. Testpfähle wurden 2002 in Nienhagen verbaut. 2003 wurden Seeteile in Kühlungsborn mit dieser Holzart gerammt. Zurzeit sind mehrere Unternehmen weltweit dabei oder im Begriff, sich nach FSC zertifizieren zu lassen.

Der Einsatz von FSC-zertifiziertem Tropenholz erfolgte bisher in den Buhnensystemen Kühlungsborn bis Zingst. Auch weiterhin sollen in allen Bereichen, in denen mit einer erheblichen Gefährdung durch die Schiffsbohrmuschel zu rechnen ist, ausschließlich Hölzer aus nachhaltigem Anbau mit FSC-Zertifikat zum Einsatz kommen. Die bisher gerammten Buhnen sind funktionstüchtig. Teredo-Befall wurde nicht festgestellt.
Bislang sind FSC-zertifizierte Rammpfähle der Holzarten Acaruquara, Abiurana, Castanharana, Jarana, Mata Mata und Eukalyptus für ca. 13 Millionen Euro verbaut worden. Der Einsatz von FSC-zertifiziertem Tropenholz als Übergangslösung im Buhnenbau ist mit den Umweltverbänden Grüne Liga, Greenpeace und NABU abgestimmt worden.

Ausblick und Zielvorstellungen

Grundsätzliches Ziel der Küstenschutzverwaltung Mecklenburg-Vorpommern ist es, künftig auch für den schiffsbohrwurmgefährdeten Seeteil der Buhnen wieder einheimische Nadelhölzer zu verwenden. Das laufende umfangreiche Testprogramm zielt darauf ab, diesen Einsatz trotz der offenbar dauerhaften Teredo-Problematik zu ermöglichen. Dabei werden verschiedene Möglichkeiten zur Beherrschung des Befalls untersucht. Im Vordergrund steht die Imprägnierung, wobei dort nach strengen Kriterien nicht nur die Wirksamkeit, sondern auch die Umweltverträglichkeit verschiedener Mittel getestet wird.
Daneben wird einer biologischen Bekämpfung des Schiffsbohrwurmes sowie verschiedenen physikalischen Verfahren der Schadensvermeidung nachgegangen. Entscheidungsreife Ergebnisse werden jedoch erst in einigen Jahren erwartet. Für die Zwischenzeit werden Alternativlösungen benötigt, von denen der Einsatz zertifizierter Tropenhölzer als sinnvollste Variante erscheint.

Publikationen und Dokumente

Faltblatt "Buhnenbau im Küstenschutz von Mecklenburg-Vorpommern"