Naturschutz und Landschaftspflege
Hauptschwerpunkt der Arbeit des Naturschutzes im StALU MM ist die Erfüllung der Anforderungen, die sich aus den Vorgaben der EU-Richtlinien für Natura 2000- Gebiete ergeben. In diesen Richtlinien ist der Schutz bzw. die Entwicklung bestimmter Lebensräume und Arten vorgeschrieben, für die Mecklenburg-Vorpommern im europäischen Maßstab eine besondere Verantwortung trägt. Zur Erreichung dieser gesetzlich vorgeschriebenen Zielstellungen sind alle Natura 2000-Gebiete ganzheitlich planmäßig zu entwickeln. In der Fachsprache wird für die Arbeit der Naturschutzbehörden in Natura 2000-Gebieten der Begriff Management verwendet. Dieses umfasst die gebietsspezifische Planung, die Umsetzung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die Erfolgskontrolle zu diesen Maßnahmen sowie die Zustandsüberwachung. Das StALU MM ist für 40 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB; umgangssprachlich: FFH-Gebiete) und 10 Europäische Vogelschutzgebiete (SPA) verantwortlich. Diese liegen ganz oder anteilig im Amtsbereich. Eine räumliche Überlagerung der Gebiete ist möglich. Für alle GGB liegen Managementpläne vor (Management GGB). Für die Vogelschutzgebiete werden zukünftig Managementpläne erarbeitet (Management SPA).
Darüber hinaus erfolgt kontinuierlich eine gezielte Umsetzung von Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen in diesen Gebieten. Im Rahmen der Umsetzung entsprechender Naturschutzprojekte werden u. a. Finanzmittel eingesetzt, die von der Europäische Union (ELER) und dem Land Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellt werden (Umsetzung).
Weiterhin ist das StALU MM für alle naturschutzrechtlichen Entscheidungen im Bereich der Küstengewässer zuständig und nimmt dort als Träger öffentlicher Belange entsprechende hoheitliche Aufgaben wahr (Meeresnaturschutz).
Weitere Informationen
Bekanntmachungen
Bezeichnung | Format | Größe |
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Vergabebekanntmachung: Erweiterung der App „Seekarte“ des WWF auf das EU-Vogelschutzgebiet DE 1934-401 „Wismarbucht und Salzhaff“ | 0,18 MB |