Über uns

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es vier StÄLU als untere Landesbehörden im Ressort des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt (LM). Die StÄLU sind in ihren Amtsbereichen für den Vollzug bundes- und landesrechtlicher Vorschriften sowie Vorschriften der EU aus den Bereichen Landwirtschaft und Umwelt zuständig. Seinen Amtssitz hat das StALU WM in Schwerin.

Zum Amtsbereich Westmecklenburg gehören folgende Städte und Landkreise:

  • Landeshauptstadt Schwerin
  • Landkreis Nordwestmecklenburg
  • Landkreis Ludwigslust-Parchim

Hausanschrift
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Bleicherufer 13
19053 Schwerin
Telefon: 0385-58866 000
Telefax: 0385-58866 570
Amtsleiter
Henning Remus
Telefon: 0385-58866 151 (Vorzimmer)

Aufgaben

Tätigkeitsbereich des StALU Westmecklenburg

Das StALU Westmecklenburg ist auf folgenden Gebieten tätig:

  • Landwirtschaft/ EU-Förderangelegenheiten
  • Integrierte ländliche Entwicklung
  • Naturschutz
  • Wasser und Boden
  • Immissions- und Klimaschutz
  • Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Das StALU Westmecklenburg trifft außerdem zentral, also für alle vier Amtsbereiche, Entscheidungen auf den Gebieten:

  • Investitionsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung,
  • Investitionsförderung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum,
  • Förderung der Zusammenarbeit operationeller Gruppen und Netzwerke
  • Förderung von umweltschonenden Produktionsverfahren und biodiversitätsfördernden Maßnahmen im Obst- und Gemüsebau sowie
  • Förderung des Kleingartenwesens.

Es arbeitet dabei mit Partnern aus verschiedensten Bereichen, wie der Kommunalpolitik und der Wirtschaft, dem ländlichen Raum und der Landwirtschaft, der Bildung und Wissenschaft sowie Vereinen und Verbänden zusammen.

Das Wirken ist auf eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung ausgerichtet. Die Tätigkeit des Amtes wird durch eine aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet.

Auf Basis der gesetzlich festgelegten Zuständigkeiten versteht sich das StALU Westmecklenburg gegenüber der Wirtschaft, dem ländlichen Raum und der Bevölkerung als fachkompetenter Partner und Dienstleister.

Dezernat Investive Förderung, Ernährungswirtschaft, Landwirtschaft

Dezernat Investive Förderung, Ernährungswirtschaft, Landwirtschaft

Das Dezernat ist landesweit für folgende Aufgabenbereiche zuständig:

  • Förderung von Maßnahmen der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Unterstützung der Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen
  • Förderung von Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft
  • Förderung der Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen landwirtschaftlicher Unternehmen in anderen Bereichen
  • Förderung von Investitionsmaßnahmen bei Gründungen und Entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum
  • Unterstützung der Tätigkeit von Zusammenschlüssen von Gruppen und Netzwerken im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft
  • Unterstützung und Stärkung des Kleingartenwesens mit seiner sozialen und Erholungsfunktion

Allgemeine Abteilung

Abteilung 1 - Allgemeine Abteilung

Die Allgemeine Abteilung nimmt die klassischen Verwaltungsaufgaben des Amtes wahr. Sie ist für Personal und Haushalt, Planungs- und Organisationsaufgaben, die Liegenschaftsverwaltung, die Kosten- und Leistungsrechnung sowie das Controlling, Aufgaben im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik sowie die Rechtsangelegenheiten zuständig. Außerdem koordiniert sie die Bearbeitung abteilungsübergreifender Aufgaben wie z.B. Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeitsarbeit.

Landwirtschaft, EU-Förderangelegenheiten

Abteilung 2 – Landwirtschaft, EU-Förderangelegenheiten

Zu den Aufgaben der Abteilung 2 - Landwirtschaft, EU-Förderangelegenheiten gehören insbesondere die Förderung nach den Richtlinien zur Umsetzung der EU-Agrarreform und nach den Grundsätzen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung. Dazu zählen die Gewährung von Betriebsprämien sowie die Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen im Rahmen der 2. Säule der EU-Agrarpolitik (Ökologischer Landbau, Vertragsnaturschutz, Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau u.a.). Die dafür erforderlichen Aufgaben einer Katasterbehörde zur Führung und Pflege des Feldblockkatasters LaFIS-LFK, Grundstücksverkehrs- und Landpachtangelegenheiten sowie alle Aufgaben im Rahmen des EU-Kontrollsystems einschließlich deren Leitung und Organisation werden ebenfalls von der Abteilung wahrgenommen.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg ist zentral für das gesamte Land Mecklenburg-Vorpommern für die Förderung von umweltschonenden Produktionsverfahren und biodiversitätsfördernden Maßnahmen im Obst- und Gemüsebau zuständig.

Integrierte ländliche Entwicklung

Abteilung 3 – Integrierte ländliche Entwicklung

Hauptaufgabe der Abteilung 3 - Integrierte ländliche Entwicklung ist die Verbesserung der Agrarstruktur sowie die Stärkung der Wirtschaftskraft und Zukunftsfähigkeit ländlicher Gemeinden unter Beachtung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung und der Belange des Natur- und Umweltschutzes.

Die Umsetzung erfolgt mit Hilfe der Instrumente der Landentwicklung, wie Bodenordnung zur Eigentumsregelung sowie Förderung. Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) unterstützen u. a. eine eigentums-, sozial- und umweltverträgliche Einbindung der geförderten Infrastrukturmaßnahmen (Dorferneuerung, kleintouristische Infrastruktur, dem ländlichen Charakter angepasste Erschließungsmaßnahmen) in das Wirkungsgefüge des ländlichen Raums.

Die Abteilung 3 - Integrierte ländliche Entwicklung ist im Rahmen der Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben Flurneuordnungs- und Flurbereinigungsbehörde. Sie ist auch Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde für die investiven Maßnahmen im Flurneuordnungs- oder Flurbereinigungsgebiet sowie Bewilligungsbehörde für Maßnahmen der lokalen LEADER-Aktionsgruppen.

Naturschutz, Wasser und Boden

Abteilung 4 - Naturschutz, Wasser und Boden

Die Abteilung 4 – Naturschutz, Wasser und Boden ist für das Management einschließlich der Managementplanung und der Zustandsüberwachung in den Gebieten des europäischen Netzes "Natura 2000" verantwortlich. Außerdem erfolgt hier die Vergabe und Kontrolle der Verwendung von Fördermitteln der EU und des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Vorhaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Als Fachbehörde ist sie darüber hinaus für  naturschutzrechtliche Entscheidungen im Bereich der Küstengewässer sowie sonstiger gemeindefreier Flächen zuständig.

Im Rahmen des Bodenschutzes sind die StÄLU auf der Grundlage des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) für Untersuchung und Sanierung von Altlasten und die Haftungsfreistellung von Altlasten zuständig.

Im Bereich der Wasserwirtschaft besteht die Aufgabe darin, die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensgrundlage für die Menschen, Tiere und Pflanzen gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Landeswassergesetz (LWaG) zu bewirtschaften, zu schützen und zu pflegen sowie entsprechend der Zielstellung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu entwickeln.

Die StÄLU sind technische Fachbehörden für die Wasserbehörden. Für die Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben sind sie Bewilligungsbehörden. Sie nehmen Aufgaben des staatlichen Wasserbaus wahr und sind zuständig für Küsten- und Hochwasserschutz, den Gewässerausbau und -entwicklung sowie die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung und der zugehörigen Anlagen. Die StÄLU führen den Gewässerkundlichen Mess- und Beobachtungsdienst durch und nehmen Aufgaben des Hochwassermeldedienstes wahr. Sie sind zuständige Wasserbehörde für den Küstenschutz und die Landesschutzdeiche sowie in Teilbereichen für die Gewässer erster Ordnung und führen die damit zusammenhängende Gewässeraufsicht durch. Sie sind Bestandteil der Vorsorgeplanung und der Bekämpfung von Schadstoffunfällen auf der Ostsee.

Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Abteilung 5 - Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Die Abteilung 5 - Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft ist die zuständige Genehmigungsbehörde für die Errichtung und den Betrieb industrieller, gewerblicher und landwirtschaftlicher Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die zuständige Überwachungsbehörde hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen des BImSchG und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) für diese Anlagen. Nachhaltige Entwicklungen der Energieversorgung werden ermöglicht, volkswirtschaftliche Kosten der Energieversorgung verringert, fossile Energieressourcen geschont und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien gefördert.

Schwerpunkt im Bereich des Immissionsschutzes sind Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien. Mit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) als ein Instrument zur Förderung Erneuerbarer Energien, sind vor allem Windkraft- und Biogasanlagen im Verwaltungsbereich genehmigt worden.

Ferner ist die Abteilung für Planfeststellungsverfahren, für die Errichtung und wesentliche Änderung von Abfallbeseitigungsanlagen (Deponien) sowie für die Überwachung der Anforderungen des KrWG bei Abfallbehandlungsanlagen und Deponien zuständig.