Abfall- und Kreislaufwirtschaft

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Deponie Ihlenberg in Selmsdorf

Deponie Ihlenberg in Selmsdorf

Deponie Ihlenberg in Selmsdorf

In der Kreislauf- und Abfallwirtschaft gelten heute, vor der Beseitigung der Abfälle, die Grundsätze Abfälle zu vermeiden, nicht vermeidbare Abfälle vorrangig hochwertig zu verwerten (z.B. Wertstoffe, Bioabfälle, Bauabfälle, Gewerbeabfälle, Altfahrzeuge, Altholz) und nicht verwertbare Abfälle so zu behandeln, dass sie gemeinwohlverträglich beseitigt werden können.

Im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und in weiteren Rechtsverordnungen, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen wurden, wird dieses konkretisiert.

Im Zuständigkeitsbereich Westmecklenburgs obliegt hierfür die Genehmigung und Überwachung von Anlagen zur Verwertung von Abfällen der Abteilung Abfall- und Kreislaufwirtschaft. Zudem gehört daneben die Kontrolle und Überwachung von einer Deponie der Deponieklasse III, zwei Deponien der Deponieklasse 0 und 11 stillgelegten Deponien zu den Schwerpunktaufgaben.