Ländliche Räume

Dorfentwicklung

Dorfgemeindehaus VipperowDetails anzeigen
Dorfgemeindehaus Vipperow

Dorfgemeindehaus Vipperow

Dorfgemeindehaus Vipperow

Der Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg ist von der Landeshauptstadt Schwerin, durch seine küstennahen Orte und seinen ländlichen Charakter geprägt. Gekennzeichnet wird der ländliche Raum durch gut erschlossene Ortschaften (Grundversorgung, Infrastruktur, Gewerbe usw.) mit mehr als 1 000 Einwohnern. Ferner befinden sich um diese Ortschaften herum kleinere Gemeinden und Dörfer. Die Dörfer an der Ostseeküste haben dabei eine hohe Bedeutung für den Tourismus, nahe Schwerin dienen sie auch vorwiegend in der Landeshauptstadt arbeitenden Menschen als Wohnort. Größere ländliche Bereiche und ihre Dörfer sind beispielsweise östlich Parchims in ihrer Struktur weitestgehend erhalten geblieben und noch heute von den dort wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betrieben beeinflusst.

Dadurch unterscheiden sich die Dörfer voneinander und bedürfen häufig unterschiedlicher Entwicklungsmaßnahmen. Mit dem Instrument der Flurneuordnung und der Dorferneuerung wird die Entwicklung vitaler Dörfer und Gemeinden unterstützt. Neben einer nachhaltigen Verbesserung der Wohn-, Arbeits- und Lebensverhältnisse gehören dazu der Erhalt dörflicher Strukturen und historischer Bausubstanz.

Flurneuordnung

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BOV Großenhof

BOV Großenhof

BOV Großenhof

Im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg werden Flurneuordnungsverfahren (Flächenverfahren) nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) und dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) durchgeführt. Bis zum Jahr 2015 konnten 67 Flächenverfahren mit ca. 56.210 ha abgeschlossen werden, in denen Maßnahmen der Eigentumsregelung, der ländlichen Infrastruktur und der Dorfentwicklung umgesetzt wurden. Weitere 80 Flurneuordnungs- und Flurbereinigungsverfahren mit ca. 109.478 ha befinden sich in verschiedenen Bearbeitungsstadien und werden teilweise in Zusammenarbeit mit sogenannten geeigneten Stellen, wie der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH und dem Vermessungsbüro Apolony bearbeitet. 

Schwerpunkte in diesem Zusammenhang sind die Regionen an der Ostseeküste mit der Insel Poel, die südlich von Schwerin gelegene Lewitz als herausragendes Vogelschutzgebiet, das Regionalmanagement im Gebiet des Amtes Goldberg-Mildenitz und der Bereich nördlich der Elbe.

Die Flurneuordnung/Flurbereinigung ist im Bereich Westmecklenburg damit auch ein ideales Mittel um die unterschiedlichsten Nutzungsinteressen, unter Wahrung der Eigentumsrechte, auszugleichen. Die Besonderheiten von Stadt-Umlandregionen in den Bereichen Schwerin und Wismar, von touristisch geprägten Regionen wie der Ostseeküste und von geschützten Bereichen wie der Lewitz sind dabei ebenso von Bedeutung wie auch die infrastrukturellen Bedürfnisse der Bewohner und Besucher der Region sowie die Belange der Landwirtschaft und von anderen wirtschaftenden Unternehmen.

LEADER

Der Abteilung integrierte ländliche Entwicklung des StALU WM obliegt die Begleitung der Umsetzung von LEADER durch die im Amtsbereich vier anerkannten Lokalen Aktionsgruppen (LAG) für die EU-Förderperiode 2014 bis 2020 (Durchführung von Antrags-, Zuwendungs-, Auszahlungs- und Kontrollverfahren, Überwachung der Bewirtschaftung der LAG-Budgets, Berichtswesen, fachliche Beratung der LAGen, deren Managements und der potenziellen Antragsteller in den LEADER-Regionen.