Immissions- und Klimaschutz

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Biogasanlage

Biogasanlage

Biogasanlage

Aktueller Schwerpunkt im Bereich Immissionsschutz sind Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien. Seit im Jahre 2000 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft getreten ist und somit ein Instrument zur Förderung Erneuerbarer Energien geschaffen wurde, sind viele Anlagen wie Windkraft- und Biogasanlagen im Verwaltungsbereich des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg genehmigt worden. Viele weitere Anlagen sind zur Zeit im Genehmigungsverfahren. Durch Vorgespräche ist bekannt, dass auch weiterhin ein großes Interesse an der Genehmigung dieser Anlagen besteht.

Darüber hinaus ist im Januar 2011 die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang wurde auf Bundesebene im Mai 2013 das Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Umsetzung der IE-RL in wesentlichen Punkten geändert und an die Richtlinie angepasst. Diese IE-Richtlinie ersetzt die IVU-Richtlinie und beinhaltet besondere Anforderungen an einzelne Anlagenarten. Im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg unterliegen diesbezüglich schwerpunktmäßig Anlagen der Tierhaltung bzw. der Nahrungsgüterproduktion dieser Richtlinie. Daneben zählen aber auch einzelne Industriegroßanlagen zu den IE-Anlagen.

Formulare zum Download

Bezeichnung Format Größe
Antrag nach 31k BImSchG.docx DOCX 0,06 MB

Publikationen und Dokumente

Sonstiges

Antrag auf Anwendung des § 31 k BImSchG