Landwirtschaft

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Extensive Rinderhaltung, südliches Vorpommern-Rügen

Extensive Rinderhaltung, südliches Vorpommern-Rügen

Die rund 400.000 ha umfassende Landwirtschaftliche Nutzfläche mit einem Anteil von 23% Dauergrünland wird durch ein weites Spektrum innerhalb der Landschaftszone des Ostseeküstenlandes unter Einbeziehung der beiden Insellagen Rügen und Usedom, der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst sowie dem sehr großen Flächenanteil des Vorpommerschen Flachlandes geprägt.

Nicht nur die äußeren Küstengewässer wirken sich prägend auf die landwirtschaftlichen Prozesse und das Landschaftsbild aus, sondern auch die inneren Küstengewässer mit Bodden, Haffs und brackwasserbeeinflussten Flussmündungen. Der Flächenanteil von ca. 17% (1.145 km²) Mooren hat eine hohe ökologische Bedeutung für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung. Zur Agrarlandschaft des Amtsbereiches gehören verhältnismäßig wenige Seen (nur drei davon sind größer als 500 ha), jedoch viele Sölle.

Ein Anteil von 35 großflächigen Waldgebieten prägt darüber hinaus das Landschaftsbild. Die Landbewirtschaftung bettet sich ein in eine Region mit zwei Nationalparken, einem Biosphärenreservat und zwei Naturparken. 23.650 ha werden als Naturschutz- und 162.040 ha als Landschaftsschutzgebiete geschützt. Die Landwirtschaft passt sich diesen natürlichen Gegebenheiten und den Umweltbelangen mit umfassenden Schutzzielen durch einen Anteil von ca. 11 % ökologischer Bewirtschaftung an.

Weiterführende Informationen

ELER 2024

ELER 2024

Informationsbrief

zur ELER-Antragstellung mit Verpflichtungsjahr 2024

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der „ELER-Antrag 2024 steht ab sofort online zur Verfügung. Die Frist zum Einreichen des „ELER-Antrages 2024“ läuft am 31.12.2023 aus. Aufgrund der Mittelverfügbarkeit können im ELER-Antrag 2024 noch folgende Förderanträge mit einer Laufzeit von 5 Jahren gestellt werden:

  • Förderanträge FP 528, 531, 534 und 535
  • Erweiterungsanträge FP 508 und 528.
  • Änderungsanträge (siehe Merkblatt Antragsänderungen)

 

Im „ELER-Antrag 2024“ werden Ihnen die von Ihnen beantragten Daten aus dem „Agrar-Antrag 2023“ vorbelegt. Bitte bedenken Sie, dass die von Ihnen im „ELER-Antrag 2024“ zuletzt eingereichte Version des „Nutzungsnachweises ELER“ zum „Agrar-Antrag 2024“ im Frühjahr wieder vorbelegt wird. Antragsteller die nicht am „ELER-Antrag 2024“ teilnehmen, bekommen die Daten aus dem „Agrar-Antrag 2023“ vorbelegt.

 

Bitte lesen Sie unbedingt die in der Webanwendung zu den Förderprogrammen und Anträgen hinterlegten Richtlinien, Ausfüllhinweise, Merkblätter und sonstigen Hilfedokumente um den „ELER-Antrag 2024“ korrekt einzureichen.

An Werktagen wenden Sie sich bei allgemeinen, fachlichen und technischen Fragen oder Störungen bitte an ihre zuständige Bewilligungsbehörde (www.stalu-mv.de/agrarantrag-hotline). An den Wochenenden und Feiertagen wird es keinen Support geben.

 

Davon abweichend zu fachlichen Fragen im jeweiligen Förderprogramm richten Sie sich bitte an:

 

Für den Bereich Stralsund (Altkreise Demmin, Nordvorpommern und Rügen)

Förderprogramm

Bezeichnung

Ansprechpartner

Telefon

508

Extensivierungsrichtlinie 2015

Frau Liehr

0385 588 68 223

528

Extensivierungsrichtlinie 2023

Frau Liehr

0385 588 68 223

531

Moorschonende Stauhaltung

Frau Dr. Meistrowitz     Herr Alms

0385 588 68 226   0385 588 68 239

534

Natura 2000

Frau Dr. Meistrowitz     Herr Alms

0385 588 68 226   0385 588 68 239

535

Paludikulturen

Frau Dr. Meistrowitz     Herr Alms

0385 588 68 226   0385 588 68 239

 

Für den Bereich Ueckermünde (Altkreise HGW, Ostvorpommern, Uecker-Randow)

Förderprogramm

Bezeichnung

Ansprechpartner

Telefon

508

Extensivierungsrichtlinie 2015

Frau Steffen

0385 588 68 236

528

Extensivierungsrichtlinie 2023

Frau Steffen

0385 588 68 236

531

Moorschonende Stauhaltung

Herr Knispel

0385 588 68 224 

534

Natura 2000

Herr Knispel

0385 588 68 224 

535

Paludikulturen

Herr Knispel

0385 588 68 224 

                                                                                       

 

Weitere Hinweise:

Die Maßnahmetagebücher der laufenden Verpflichtungen für das Antragsjahr 2023 werden erst Ende November 2023 im „Agrar-Antrag 2023“ zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie die Einreichfristen dieser Tagebücher.

 

Bitte beachten Sie auch, dass ab dem 05.01.2024 im MV profil inet-Webclient nur noch die Anträge ab „Agrar-Antrag 2022“ zur Verfügung stehen werden. Der Zugang zu früheren Antragsverfahren wird dann nicht mehr möglich sein. Bitte sichern Sie daher ihre Daten rechtzeitig und exportieren Sie aus dem jeweiligen Antragsverfahren die entsprechenden Antragspakete. Ihre Rückfragen zur Sicherung der Daten beantworten Ihnen die Mitarbeiter ihrer zuständigen Bewilligungsbehörde (Kontakt siehe oben).

GAP 2023

Neue GAP Konditionalitäten ab 2023

Hier finden Sie alle aktuellen Informationen der neuen GAP Konditionalitäten für die 1. und 2. Säule ab 2023.

ELER 2023

ELER 2023

Landwirte aus Mecklenburg-Vorpommern können ab November wieder Fördermittel für die Umsetzung von Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen beantragen.

Unter www.agrarantrag-mv.de werden dann die entsprechenden Unterlagen für das Antragsjahr 2022 zur Verfügung stehen.

Details zur neuen Förderperiode lesen Sie bitte unter Agrarpolitik (landwirtschaft-mv.de).

Antragsteller in VP erhalten zeitnah einen Info- Brief.

 

Agrarantrag 2022

Hinweis zur Antragstellung auf Agrarförderung 2022

Bitte nutzen Sie weiterführenden Link

Agrarantrag Online Mecklenburg-Vorpommern - Regierungsportal M-V (regierung-mv.de)

oder

online.agrarantrag-mv.de

Bei diesem Link lassen Sie bitte unter optionale Angaben das Mitbenutzerfeld leer.

 

Neuerungen zum Antragsverfahren 2022:

Coronahilfen

Weiterführende Informationen sind unter folgendem Link zu finden

Landesförderinstitut M-V (lfi-mv.de)

Weiterführende Informationen