Managementplanung
In Umsetzung des Artikel 3 der Richtlinie 92/43EWG (FFH-RL) und der Richtlinie 79/409 EWG (Vogelschutz-RL) bestehen gemäß § 31 BNatSchG für den Bund und für das Land Mecklenburg-Vorpommern die Verpflichtungen zum Aufbau und für den Schutz eines zusammenhängenden ökologischen Netzes "NATURA 2000".
Gemäß der Festlegung des § 32 Absatz 5 BNatSchG können für NATURA 2000-Gebiete Pläne aufgestellt werden, die in Anwendung des § 5 Ziffer 3 NatSchAG M-V zuständigkeitshalber durch die Fachbehörden für Naturschutz der Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt als Managementplan für das jeweilige Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung zu erarbeiten sind.
Die Managementplanung erfolgt gemäß Fachleitfaden „Managementplanung für Natura 2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern“ (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, 2015) unter Einbeziehung einer breiten Öffentlichkeit.
Der konkrete Stand der Planungen ist den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.
Managementplanung 2016 - 2019
(*) artenspezifischer Fachbeitrag liegt vor
(**) Vereinbarung liegt vor
Abgeschlossene Managementpläne