Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist ein Instrument zur Umsetzung einer gemeinsamen europäischen Umweltpolitik, deren Ziele lt. Gründungsvertrag der EU die Erhaltung und der Schutz der Umwelt sowie die Verbesserung ihrer Qualität und der umsichtigen und rationellen Verwendung der natürlichen Ressourcen sind.

Ausgehend von einer einzugsgebietsbezogenen Betrachtung werden die großen Flussgebiete weiter unterteilt. Die Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern sind in zehn Bearbeitungsgebiete mit 39 Teilgebieten unterteilt.

Betrachtet werden alle Fließgewässer mit Einzugsgebietsgrößen ≥ 10 km² und alle Standgewässer ≥ 50 ha.

Die Wasserrahmenrichtlinie stellt sich das Ziel, bei Oberflächengewässern grundsätzlich den guten Zustand zu erreichen. Der gute Zustand eines natürlichen Fließgewässers bestimmt sich nach seinem ökologischen und seinem chemischen Zustand. Für einen guten Zustand müssen folglich sowohl der ökologische als auch der chemische Zustand mindestens gut sein.

Bei künstlichen und erheblich veränderten Wasserkörpern sind das gute ökologische Potenzial und der gute chemische Zustand das Ziel.

Den guten ökologischen Zustand der natürlichen, nicht erheblich veränderten Wasserkörper und das gute ökologische Potential der künstlichen und der erheblich veränderten Wasserkörper ermittelt man nach biologischen, hydromorphologischen sowie chemischen und physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten.

Die Beurteilung, ob ein Gewässer bis 2015 das Ziel des guten Zustandes erreicht, stützt sich zunächst auf Umweltdaten, die 2001 vorgelegen haben. Flächendeckend sämtliche Gewässerabschnitte komplett nach der Merkmalsgruppen biologische Qualitätskomponenten, hydromorphologische Qualitätskomponenten und chemische und physikalisch-chemische Qualitätskomponenten zu erfassen, war bisher nicht leistbar.

In der nebenstehenden Grafik sind alle komplett bewerteten Gewässerabschnitte ausgewertet. Es ist dargestellt worden, welche der drei Kriterien allein oder in Kombination für die Zielverfehlung, d.h., den wahrscheinlich nicht guten ökologischen Zustand bis 2015 verantwortlich sind.

Für die ausgewählten Bearbeitungsgebiete Havelquellgebiet, Tollensesee mit Zuflüssen und Mittlere Tollense und Untere Tollense, Obere und mittlere Peene, und Untere Peene/ Trebel werden die Anteile chemischer Verbindungen an der Einschätzung eines wahrscheinlich nicht guten ökologischen Zustandes für die Merkmalsgruppe der chemischen und physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten gezeigt.

Weiterführende Informationen

Beurteilung des ökologischen Zustandes an Hand von Gütedaten

Für jeden Oberflächenwasserkörper ist die Beurteilung vorzunehmen, ob er sich bis zum Jahre 2015 mutmaßlich in einem mindestens guten oder einem nicht guten ökologischen Zustand befindet; eine genauere Unterscheidung der Zustandsabschätzung in „sehr gut“, „mäßig“, „unbefriedigend“ oder „schlecht“ ist nicht erforderlich.

Es wird angenommen, dass die folgenden Verfahren näherungsweise die für den ökologischen Zustand maßgeblichen Qualitätskomponenten abbilden:

  • biologische Qualitätskomponenten:
    • biologische Gewässergüteklassifikation nach LAWA mittels Saprobienindex gemäß DIN 38410, Teil 2
    • Verfahren zur ökologischen Bewertung von Fließgewässern in Mecklenburg-Vorpommern mittels Standorttypieindex; es werden dazu die Bewertungen von Gewässersohle und -ufer herangezogen
  • hydromorphologische Qualitätskomponenten:
    • Kartierung und Bewertung der Strukturgüte von Fließgewässern in Mecklenburg-Vorpommern
  • chemische und physikalisch-chemische Qualitätskomponenten:
    • Klassifizierung der Wasserbeschaffenheit der Fließgewässer in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Sauerstoffhaushalt und der organischen Belastung gemäß vorläufiger Richtlinie von 1993 (MV-Richtlinie: O2-Konzentration, Sättigung, BSB5, DOC und NH4-N und bei Rückstaueinfluss zusätzlich Chlorophyll a)
    • chemische Gewässergüteklassifikation der Stoffgruppen Nährstoffe nach LAWA
    • Untersuchungen der Wasserbeschaffenheit gemäß Gewässerqualitätszielverordnung.

Bei den chemischen und physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten bilden näherungsweise das Verfahren nach MV-Richtlinie und die chemische Gewässergüteklassifikation hinsichtlich Nährstoffen die allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten und die Untersuchungsergebnisse gemäß Gewässerqualitätszielverordnung die chemischen Qualitätskomponenten ab. Es wird hilfsweise angenommen, dass die Güteklasse II des Saprobienindexes und die Güteklasse 2 des Standorttypieindexes den Anforderungen der biologischen Qualitätskomponenten des guten ökologischen Zustandes entsprechen.

Bei der Einschätzung, ob sich in einem Wasserkörper 2015 ohne zusätzliche Maßnahmen voraussichtlich ein guter ökologischer Zustand bzw. ein gutes ökologisches Potenzial einstellen wird, ist das schlechteste Kriterium für die Wertung maßgebend.

Regionalgespräch zum 2. Bewirtschaftungszeitraum

Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie

Das Regionalgespräch zum 2. Bewirtschaftungszeitraum stellt die Schritte zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) vor.

Referiert wird unter anderem die Bewirtschaftungsplanung und das Maßnahmenprogramm für 2014/2015.

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) setzt seit ihrem Inkrafttreten im Jahre 2000 einen Ordnungsrahmen für den umfassenden Schutz der Fließgewässer, Seen, Küstengewässer und des Grundwassers. Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist es, in allen Gewässern den guten Zustand zu erreichen. Dabei kommt den Gemeinden eine besondere Bedeutung bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zu.

Die einzelnen Referate stehen unter "Dokumente und Downloads" als Pdf-Dateien zur Verfügung.

Publikationen und Dokumente

Umsetzung des 2. Bewirtschaftungsplanes
Bewirtschaftungsplan: Maßnahmen und Werkzeuge
Bestandsaufnahme 2013 und Prioritätensetzung