Errichtung einer Flüssiggasversorgungsanlage (LPG-Tank < 30 t) mit den entsprechenden Nebenanlagen
Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94).
Die Stadtwerke Rostock AG beabsichtigt am Standort 18147 Rostock, Ost-West-Straße 22, auf dem Betriebsgelände der Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH eine Flüssiggasversorgungsanlage (LPG-Tank < 30 t) mit den entsprechenden Nebenanlagen zu errichten und zu betreiben. Das Flüssiggas dient zur Konditionierung des aufbereiteten Biogases zur Einspeisung in das örtliche Erdgastransportnetz.
Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Rostock als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Satz 2 in Verbindung mit Nr. 9.1.4 der Anlage 1 des UVPG durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.
Rostock, den 30.06.2010
Hans-Joachim Meier