Ländliche Räume
Dorfentwicklung und Nutzung regenerativer Energien
Im Amtsbereich des StALU Mittleres Mecklenburg sind die verschiedensten Besiedlungsstufen anzutreffen. Neben der vergleichsweise dichten Besiedlung im Umland der Städte Rostock und Güstrow sind in den ländlichen Räumen eine Vielzahl kleiner Dörfer angesiedelt. Diese unterscheiden sich häufig in der Vielfalt ihrer Funktionen. Neben ihrer reinen Nutzung als Wohnort sind Dörfer mit zentraler Funktion ein wichtiger Ankerpunkt für die Grundversorgung in den ländlichen Räumen mit administrativen, gewerblichen oder auch medizinischen Angeboten. Die Dörfer zwischen der Küste und der mecklenburgischen Seenplatte nehmen auch häufig eine wichtige touristische Rolle ein. Das StALU Mittleres Mecklenburg bedient sich des Mittels der Dorfentwicklung über die Flurneuordnung und Dorferneuerung, um die Dörfer des Amtsbereiches lebenswert zu machen und sie in ihrer Vielfältigkeit zu erhalten oder zu stärken.
Dabei integriert sind Maßnahmen des Klimaschutzes im ländlichen Raum.
Auf der Grundlage der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes MV zur regenerativen Energieversorgung für Kommunen im ländlichen Raum (Regenerative Energieversorgungsförderrichtlinie MV) des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung vom 25. November 2015 werden im Rahmen der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 Maßnahmen von Kommunen und Gemeindeverbänden gefördert, die der direkten bzw. indirekten Einsparung von Treibhausgasen im ländlichen Raum dienen.
Bewilligungsbehörde für MV ist das StALU Mittleres Mecklenburg. Antragsformulare sind als Downloads am Seitenende eingestellt.
Flurneuordnung
Anhängige und abgeschlossene Bodenordnungs-/Flurbereinigungsverfahren
© StALU MM
Anhängige und abgeschlossene Bodenordnungs-/Flurbereinigungsverfahren
© StALU MM
Im Zuständigkeitsbereich des StALU Mittleres Mecklenburg werden Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) und dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) durchgeführt. Im Mittelpunkt stehen dabei die sogenannten Flächenverfahren (Verfahren nach § 53 u. 56 LwAnpG). Der Umfang der von diesen Verfahren betroffenen Fläche beträgt ca. 120.000 Hektar. Seit 2000 konnten 21 Flächenverfahren abgeschlossen werden. In Bearbeitung befinden sich derzeit 78 solcher Bodenordnungsverfahren. Diese werden teilweise in Zusammenarbeit mit sogenannten geeigneten Stellen, wie der Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH und der Norddeutschen Bauernsiedlung, bearbeitet.
In den letzten Jahren erfolgt zunehmend eine Realisierung von Maßnahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie durch Flurbereinigungsverfahren. Erstmalig wurde daher am 18.03.2009 das Flurbereinigungsverfahren "Alte Nebel" angeordnet. Im Zuge dieser Verfahrensbearbeitungen kann es erforderlich sein, dass Mitarbeiter der Flurneuordnungsverwaltung auch private Grundstücke, beispielsweise zur Durchführung von Vermessungsarbeiten, betreten müssen. Generell werden alle anstehenden wichtigen Verfahrensschritte in den sogenannten Teilnehmerversammlungen (hierzu werden alle beteiligten Grundstückseigentümer geladen) erläutert und öffentlich bekanntgemacht.
Ein weiterer Schwerpunkt sind die Regionalmanagements in den Ämtern Goldberg-Mildenitz, Krakow am See und Mecklenburgische Schweiz sowie im Mecklenburger ParkLand. Hauptziel der Regionalmanagements ist die Initiierung, Organisation und Umsetzungsbegleitung ländlicher Entwicklungsprozesse.
Über das Instrument Flurneuordnung können in verschiedenen Flurneuordnungsverfahren, die sich in den oben genannten Bereichen befinden, Maßnahmen der Eigentumsregelung, der Infrastruktur und der Dorfentwicklung realisiert werden.