Über uns

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es vier StÄLU als untere Landesbehörden im Ressort des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt (LM). Die StÄLU sind in ihren Amtsbereichen für den Vollzug bundes- und landesrechtlicher Vorschriften sowie Vorschriften der EU aus den Bereichen Landwirtschaft und Umwelt zuständig. Seinen Amtssitz hat das StALU MM in Rostock.

Postanschrift (einheitlich für beide Dienststellen)
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
An der Jägerbäk 3
18069 Rostock
Telefon: 0385-588 67 0
Telefax: 0385-588 67 799
Amtsleiterin
Ines Liefke

Aufgaben

Tätigkeitsbereich des StALU Mittleres Mecklenburg

Tätigkeitsbereich des StALU Mittleres Mecklenburg

Das StALU Mittleres Mecklenburg ist auf folgenden Gebieten tätig:

  • Landwirtschaft/ EU-Förderangelegenheiten
  • Integrierte ländliche Entwicklung
  • Naturschutz
  • Wasser und Boden
  • Immissions- und Klimaschutz
  • Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Das StALU Mittleres Mecklenburg nimmt außerdem Grundlagenarbeiten im Bereich des Küstenschutzes für alle vier Ämter wahr.

Es arbeitet dabei mit Partnern aus verschiedensten Bereichen, wie der Kommunalpolitik und der Wirtschaft, dem ländlichen Raum und der Landwirtschaft, der Bildung und Wissenschaft sowie Vereinen und Verbänden zusammen.

Das Wirken ist auf eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung ausgerichtet. Die Tätigkeit des Amtes wird durch eine aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet.
Auf Basis der gesetzlich festgelegten Zuständigkeiten versteht sich das StALU Mittleres Mecklenburg gegenüber der Wirtschaft, dem ländlichen Raum und der Bevölkerung als fachkompetenter Partner und Dienstleister.

Allgemeine Abteilung

Abteilung 1 - Allgemeine Abteilung

Die Allgemeine Abteilung nimmt die klassischen Verwaltungsaufgaben des Amtes wahr. Sie ist für Personal und Haushalt, Planungs- und Organisationsaufgaben, die Liegenschaftsverwaltung, Aufgaben im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik sowie die Rechtsangelegenheiten zuständig. Außerdem koordiniert sie die Bearbeitung abteilungsübergreifender Aufgaben wie z.B. Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeitsarbeit.

Landwirtschaft, EU-Förderangelegenheiten

Abteilung 2 - Landwirtschaft, EU-Förderangelegenheiten

Zu den Aufgaben der Abteilung 2 - Landwirtschaft, EU-Förderangelegenheiten gehören insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur sowie die Förderung nach den Richtlinien zur Umsetzung der EU-Agrarreform und nach den Grundsätzen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung. Dazu zählen die Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben, die Gewährung von Betriebsprämien, Ausgleichszulagen für benachteiligte Gebiete und Direktzahlungen im Rahmen der gekoppelten Maßnahmen sowie die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen der 2. Säule der EU-Agrarpolitik (Ökologischer Landbau, Vertragsnaturschutz, erosionsmindernde Anbauverfahren u.a.). Die dafür erforderlichen Aufgaben einer Katasterbehörde zur Führung und Pflege des Feldblockkatasters LaFIS-LFK, Grundstücksverkehrs- und Landpachtangelegenheiten sowie alle Aufgaben im Rahmen des EU-Kontrollsystems einschließlich deren Leitung und Organisation werden ebenfalls von der Abteilung wahrgenommen.

Integrierte ländliche Entwicklung

Abteilung 3 - Integrierte ländliche Entwicklung

Hauptaufgabe der Abteilung 3 - Integrierte ländliche Entwicklung ist die Verbesserung der Agrarstruktur sowie die Stärkung der Wirtschaftskraft und Zukunftsfähigkeit ländlicher Gemeinden unter Beachtung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung und der Belange des Natur- und Umweltschutzes.

Die Umsetzung erfolgt mit Hilfe der Instrumente der Landentwicklung, wie Bodenordnung zur Eigentumsregelung sowie Förderung. Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) unterstützen u. a. eine eigentums-, sozial- und umweltverträgliche Einbindung der geförderten Infrastrukturmaßnahmen (Dorferneuerung, kleintouristische Infrastruktur, dem ländlichen Charakter angepasste Erschließungsmaßnahmen) in das Wirkungsgefüge des ländlichen Raums.

Die Abteilung 3 - Integrierte ländliche Entwicklung ist im Rahmen der Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben Flurneuordnungs- und Flurbereinigungsbehörde. Sie ist auch Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde für die investiven Maßnahmen im Flurneuordnungs- oder Flurbereinigungsgebiet sowie Bewilligungsbehörde für Maßnahmen der lokalen LEADER-Aktionsgruppen.

Zugleich ist die Abteilung 3 des StALU MM auf Grundlage der Regenerativen Energieversorgungsförderrichtlinie des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung MV vom 25. November 2015 im EU-Förderzeitraum 2014 – 2020 für die Gewährung der Zuwendungen des Landes zur Nutzung regenerativer Energien im ländlichen Raum für Kommunen und Gemeindeverbände von MV als zuständige Bewilligungsbehörde tätig.

Naturschutz, Wasser und Boden

Abteilung 4 - Naturschutz, Wasser und Boden

Die Abteilung 4 – Naturschutz, Wasser und Boden ist für das Management einschließlich der Managementplanung und der Zustandsüberwachung in den Gebieten des europäischen Netzes "Natura 2000" verantwortlich. Außerdem erfolgt hier die Vergabe und Kontrolle der Verwendung von Fördermitteln der EU und des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Vorhaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Als Fachbehörde ist sie darüber hinaus für naturschutzrechtliche Entscheidungen im Bereich der Küstengewässer sowie sonstiger gemeindefreier Flächen zuständig.

Im Rahmen des Bodenschutzes sind die StÄLU auf der Grundlage des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) für Untersuchung und Sanierung von Altlasten und die Haftungsfreistellung von Altlasten zuständig.

Im Bereich der Wasserwirtschaft besteht die Aufgabe darin, die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensgrundlage für die Menschen, Tiere und Pflanzen gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Landeswassergesetz (LWaG) zu bewirtschaften, zu schützen und zu pflegen sowie entsprechend der Zielstellung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu entwickeln.

Die StÄLU sind technische Fachbehörden für die Wasserbehörden. Für die Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben sind sie Bewilligungsbehörden. Sie nehmen Aufgaben des staatlichen Wasserbaus wahr und sind zuständig für Küsten- und Hochwasserschutz, den Gewässerausbau und -entwicklung sowie die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung und der zugehörigen Anlagen. Die StÄLU führen den Gewässerkundlichen Mess- und Beobachtungsdienst durch und nehmen Aufgaben des Hochwassermeldedienstes wahr. Sie sind zuständige Wasserbehörde für den Küstenschutz und die Landesschutzdeiche sowie in Teilbereichen für die Gewässer erster Ordnung und führen die damit zusammenhängende Gewässeraufsicht durch. Sie sind Bestandteil der Vorsorgeplanung und der Bekämpfung von Schadstoffunfällen auf der Ostsee.

Küste

Küste

Ämterübergreifend ist im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg die Abteilung Küste als Fachbehörde bzw. Dienstleistungseinrichtung für die StÄLU eingerichtet. Zu deren Arbeitsaufgaben zählen küstenkundliche Fragestellungen und Konzeptionen, die technische Planung, der Bau und die Unterhaltung sowie die Begutachtung und Prüfung der Küstenschutzmaßnahmen an der gesamten Ostseeküste in Mecklenburg-Vorpommern.

Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Abteilung 5 - Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Die Abteilung 5 - Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft ist die zuständige Genehmigungsbehörde für die Errichtung und den Betrieb industrieller, gewerblicher und landwirtschaftlicher Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die zuständige Überwachungsbehörde hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen des BImSchG und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) für diese Anlagen. Nachhaltige Entwicklungen der Energieversorgung werden ermöglicht, volkswirtschaftliche Kosten der Energieversorgung verringert, fossile Energieressourcen geschont und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien gefördert.

Schwerpunkt im Bereich des Immissionsschutzes sind Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien. Mit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) als ein Instrument zur Förderung Erneuerbarer Energien, sind vor allem Windkraft- und Biogasanlagen im Verwaltungsbereich genehmigt worden.

Ferner ist die Abteilung für Planfeststellungsverfahren, für die Errichtung und wesentliche Änderung von Abfallbeseitigungsanlagen (Deponien) sowie für die Überwachung der Anforderungen des KrWG bei Abfallbehandlungsanlagen und Deponien zuständig.