Über uns

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es vier StÄLU als untere Landesbehörden im Ressort des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt (LM). Die StÄLU sind in ihren Amtsbereichen für den Vollzug bundes- und landesrechtlicher Vorschriften sowie Vorschriften der EU aus den Bereichen Landwirtschaft und Umwelt zuständig. Seinen Amtssitz hat das StALU Mecklenburgische Seenplatte in Neubrandenburg.

Zum Amtsbereich Mecklenburgische Seenplatte gehören folgende Gemeinden und Landkreise:

  • Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
  • Gemeinden der Ämter Jarmen-Tutow, Peenetal/Loitz und der Ämter Am Stettiner Haff, Löcknitz-Penkun, Torgelow-Ferdinandshof und Uecker-Randow-Tal sowie die amtsfreien Gemeinden Pasewalk, Strasburg (Uckermark) und Ueckermünde (auf dem Gebiet des Abfall-, des Immissionsschutz- und des umweltbezogenen Chemikalienrechts)

Hausanschrift
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg
Telefon: 0385-588 69000
Telefax: 0385-588 69160
Amtsleiter
Christoph Linke
Telefon: 0385-588 69 100

Aufgaben

Tätigkeitsbereich des StALU Mecklenburgische Seenplatte

Tätigkeitsbereich des StALU Mecklenburgische Seenplatte

Das StALU Mecklenburgische Seenplatte ist auf folgenden Gebieten tätig:

  • Landwirtschaft/ EU-Förderangelegenheiten
  • Integrierte ländliche Entwicklung
  • Naturschutz
  • Wasser und Boden
  • Immissions- und Klimaschutz
  • Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Es arbeitet dabei mit Partnern aus verschiedensten Bereichen, wie der Kommunalpolitik und der Wirtschaft, dem ländlichen Raum und der Landwirtschaft, der Bildung und Wissenschaft sowie Vereinen und Verbänden zusammen.

Das Wirken ist auf eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung ausgerichtet. Die Tätigkeit des Amtes wird durch eine aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet.

Auf Basis der gesetzlich festgelegten Zuständigkeiten versteht sich das StALU Mecklenburgische Seenplatte gegenüber der Wirtschaft, dem ländlichen Raum und der Bevölkerung als fachkompetenter Partner und Dienstleister.

Allgemeine Abteilung

Abteilung 1 - Allgemeine Abteilung

Die Allgemeine Abteilung nimmt die klassischen Verwaltungsaufgaben des Amtes wahr. Sie ist für Personal und Haushalt, Planungs- und Organisationsaufgaben, die Liegenschaftsverwaltung, die Kosten- und Leistungsrechnung sowie das Controlling, Aufgaben im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik sowie die Rechtsangelegenheiten zuständig. Außerdem koordiniert sie die Bearbeitung abteilungsübergreifender Aufgaben wie z.B. Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeitsarbeit.

Landwirtschaft, EU-Förderangelegenheiten

Abteilung 2 - Landwirtschaft, EU-Förderangelegenheiten

Zu den Aufgaben der Abteilung 2 - Landwirtschaft, EU-Förderangelegenheiten gehören insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur sowie die Förderung nach den Richtlinien zur Umsetzung der EU-Agrarreform und nach den Grundsätzen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für eine markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung. Dazu zählen die Förderung von Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben, die Gewährung von Betriebsprämien, Ausgleichszulagen für benachteiligte Gebiete und Direktzahlungen im Rahmen der gekoppelten Maßnahmen sowie die Förderung von Agrarumweltmaßnahmen im Rahmen der 2. Säule der EU-Agrarpolitik (Ökologischer Landbau, Vertragsnaturschutz, erosionsmindernde Anbauverfahren u.a.). Die dafür erforderlichen Aufgaben einer Katasterbehörde zur Führung und Pflege des Feldblockkatasters LaFIS-LFK, Grundstücksverkehrs- und Landpachtangelegenheiten sowie alle Aufgaben im Rahmen des EU-Kontrollsystems einschließlich deren Leitung und Organisation werden ebenfalls von der Abteilung wahrgenommen.

Integrierte ländliche Entwicklung

Abteilung 3 - Integrierte ländliche Entwicklung

Hauptaufgabe der Abteilung 3 - Integrierte ländliche Entwicklung ist die Verbesserung der Agrarstruktur sowie die Stärkung der Wirtschaftskraft und Zukunftsfähigkeit ländlicher Gemeinden unter Beachtung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung und der Belange des Natur- und Umweltschutzes.

Die Umsetzung erfolgt mit Hilfe der Instrumente der Landentwicklung, wie Bodenordnung zur Eigentumsregelung sowie Förderung. Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) und nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) unterstützen u. a. eine eigentums-, sozial- und umweltverträgliche Einbindung der geförderten Infrastrukturmaßnahmen (Dorferneuerung, kleintouristische Infrastruktur, dem ländlichen Charakter angepasste Erschließungsmaßnahmen) in das Wirkungsgefüge des ländlichen Raums.

Die Abteilung 3 - Integrierte ländliche Entwicklung ist im Rahmen der Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben Flurneuordnungs- und Flurbereinigungsbehörde. Sie ist auch Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde für die investiven Maßnahmen im Flurneuordnungs- oder Flurbereinigungsgebiet sowie Bewilligungsbehörde für Maßnahmen der lokalen LEADER-Aktionsgruppen.

Naturschutz, Wasser und Boden

Abteilung 4 - Naturschutz, Wasser und Boden

Die Abteilung 4 - Naturschutz, Wasser und Boden berät als Fachbehörde des Naturschutzes die Antragsteller und unteren Naturschutzbehörden zu Fragen der Eingriffsregelung, der Landschaftsplanung und des Arten- und Biotopschutzes. Sie ist für das Management in den europäisch geschützten Gebieten NATURA 2000 sowie die Vergabe von Fördermitteln und Zuwendungen für Maßnahmen des Naturschutzes verantwortlich.

Im Rahmen des Bodenschutzes sind die StÄLU auf der Grundlage des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) für Untersuchung und Sanierung von Altlasten und die Haftungsfreistellung von Altlasten zuständig.

Im Bereich der Wasserwirtschaft besteht die Aufgabe darin, die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensgrundlage für die Menschen, Tiere und Pflanzen gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Landeswassergesetz (LWaG) zu bewirtschaften, zu schützen und zu pflegen sowie entsprechend der Zielstellung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu entwickeln.

Die StÄLU sind technische Fachbehörden für die Wasserbehörden. Für die Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben sind sie Bewilligungsbehörden. Sie nehmen Aufgaben des staatlichen Wasserbaus wahr und sind zuständig für Küsten- und Hochwasserschutz, den Gewässerausbau und -entwicklung sowie die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung und der zugehörigen Anlagen. Die StÄLU führen den Gewässerkundlichen Mess- und Beobachtungsdienst durch und nehmen Aufgaben des Hochwassermeldedienstes wahr. Sie sind zuständige Wasserbehörde für den Küstenschutz und die Landesschutzdeiche sowie in Teilbereichen für die Gewässer erster Ordnung und führen die damit zusammenhängende Gewässeraufsicht durch. Sie sind Bestandteil der Vorsorgeplanung und der Bekämpfung von Schadstoffunfällen auf der Ostsee.

Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Abteilung 5 - Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Die Abteilung 5 - Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft ist die zuständige Genehmigungsbehörde für die Errichtung und den Betrieb industrieller, gewerblicher und landwirtschaftlicher Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und die zuständige Überwachungsbehörde hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen des BImSchG und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) für diese Anlagen. Nachhaltige Entwicklungen der Energieversorgung werden ermöglicht, volkswirtschaftliche Kosten der Energieversorgung verringert, fossile Energieressourcen geschont und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien gefördert.

Schwerpunkt im Bereich des Immissionsschutzes sind Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien. Mit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) als ein Instrument zur Förderung Erneuerbarer Energien, sind vor allem Windkraft- und Biogasanlagen im Verwaltungsbereich genehmigt worden.

Ferner ist die Abteilung für Planfeststellungsverfahren, für die Errichtung und wesentliche Änderung von Abfallbeseitigungsanlagen (Deponien) sowie für die Überwachung der Anforderungen des KrWG bei Abfallbehandlungsanlagen und Deponien zuständig.