Neue Windenergieanlage in Tarnow
Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94).
Die Kloss New Energy GmbH (Leuchtturmstr. 1, 18230 Ostseebad Rerik) beabsichtigt am Standort 18249 Tarnow in der Gemarkung Tarnow (Flur2, Flurstücke 91/3 und 115) zwei Windenergieanlagen vom Typ W2E W93, Nennleistung je 2 MW, Nabenhöhe 98,2 m, Rotor-durchmesser 93,2m sowie zwei dazugehörige Windmessmasten mit einer Höhe von 98,2m zu errichten und zu betreiben.
Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Rostock als Genehmigungsbehörde hat eine all-gemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Satz 1 in Verbindung mit Nr. 1.6.2 der Anla-ge 1 des UVPG durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.
Rostock, den 12.04.2010
Hans-Joachim Meier