Errichtung und Betrieb von vier Windenergieanlagen (Repowering) in der Gemarkung Radegast

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg nach § 21a 9. BImSchV

AA-Nr.: 17/2021 - 26.04.2021 - StALU MM - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Gemäß § 21a Absatz 1 Satz 1 der 9. BImSchV wurde die öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheids beantragt.

Gemäß § 21a der 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg bekannt:

Mit Bescheid vom 23.03.2021 wurde der MBBF Windparkplanung GmbH & Co. KG die Genehmigung zur Errichtung und Betrieb vier Windenergieanlagen erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

Genehmigung nach § 4 BImSchG

1. Auf Antrag vom 29.08.2019 wird der MBBF Windparkplanung GmbH & Co. KG die Genehmigung erteilt, im Vorranggebiet für Windenergieanlagen Radegast (28) wie folgt vier Windenergieanlagen (WEA) zu errichten und zu betreiben.

Die Anlagen weisen folgende Merkmale auf:

ID

Typ

max. elektr. Leistung [MW]

Nabenhöhe [m]

Rotor-durchmesser [m]

Gesamthöhe über Grund [m]

Gesamthöhe über NN [m]

Schall-leistungs-pegel „tags“[1]

Le, max [dB(A)]

Schall-leistungs-pegel „nachts“1

Le, max [dB(A)]

1170-01

Nordex N149/5.X

5,7

105,00

149,00

179,50

232,70

107,3

99,2

(Mode 14)

1170-02

Nordex N149/5.X

5,7

105,00

149,00

179,50

232,20

107,3

99,2

(Mode 14)

1170-03

Nordex N117

3,6

120,00

117,00

178,50

237,30

105,2

97,2

(Mode 12)

1170-04

Nordex N149/5.X

5,7

105,00

149,00

179,50

238,86

107,3

99,2

(Mode 14)

Tabelle 1: Technische Merkmale der WEA

Die WEA werden an folgenden Standorten genehmigt:

WEA ID

ETRS 89 UTM 6 Grad Zone 33

Gemarkung

Flur

Flurstück

1170-01

R: 33294549

H: 5983313

Radegast

3

61

1170-02

R: 33294422

H: 5983021

Radegast

3

63/1

1170-03

R: 33293803

H: 5983238

Radegast

3

66

1170-04

R 33293365

H: 5982898

Berendshagen

2

67

Tabelle 2: Standorte der WEA

2. Der Betrieb der WEA wird insoweit eingeschränkt, als dass durch die von den WEA verursachten Geräuschimmissionen den in Nr. 4.10 der Antragsunterlagen (AU) angegebenen Teilbeurteilungspegel als Zusatzbelastung i.S.d. TA Lärm an dem angegebenen maßgeblichen Immissionsort nicht überschritten werden darf.

IO Berendshagen, Dröpstraat 2                      31 dB(A).

Dieser Wert gilt für den Beurteilungszeitraum nachts von 22.00 bis 06.00 Uhr für die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Werte um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.

3. Die sofortige Vollziehung sämtlicher Nebenbestimmungen wird angeordnet.

4. Diese Genehmigung erlischt, wenn nicht bis zum 01.04.2024 der bestimmungsgemäße Betrieb der Anlage aufgenommen worden ist.

5. Die MBBF Windparkplanung GmbH & Co. KG hat die Kosten des Verwaltungsverfahrens der Genehmigung zu tragen.

Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.

Im Hinblick auf die derzeitige Situation (Pandemie Coronavirus [COVID-19]) wird der Bescheid in der Zeit vom 27.04.2021 bis einschließlich 11.05.2021 auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg unter folgendem Link: http://www.stalu-mv.de/mm/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz/ öffentlich bekannt gemacht.

Bei Nichtwahrnehmung der Einsichtnahme im Rahmen der Internetauslegung kann der Genehmigungsbescheid nach Terminabsprache unter der Tel.-Nr. 0385-58867514 in der Zeit vom 27.04.2021 bis einschließlich 11.05.2021 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock eingesehen werden.

Mo:      8.00 – 16.00 Uhr

Di:       8.00 – 17.00 Uhr

Mi:       8.00 – 16.00 Uhr

Do:      8.00 – 17.00 Uhr

Fr:       8.00 – 13.00 Uhr

eingesehen werden.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg – Dienststelle Rostock, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock zu erheben.

Gemäß § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG wird darauf hingewiesen, dass der Bescheid mit Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt gilt.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung kann der Bescheid bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, beim StALU MM unter der vorbezeichneten Adresse schriftlich oder elektronisch (poststelle@stalumm.mv-regierung.de) angefordert werden.

Hinweis:

In der Auslegungsstelle werden aufgrund der Corona-Pandemie Maßnahmen zum Infektionsschutz getroffen. Deshalb kann der sonst gewohnte, ungehinderte Zugang zu den Unterlagen im Amt im genannten Zeitraum unterschiedlich geregelt und auch begrenzt werden. Daher sind Terminvereinbarungen zwingend erforderlich.

[1] inkl. der Unsicherheit der Emissionsdaten gem. Ziff. 3b) und 3c) der LAI-Hinweise