Bereich Abfallwirtschaft

Bereich Abfallwirtschaft

Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sind zuständig für die Durchführung von Zulassungsverfahren für Deponien. Die Errichtung und der Betrieb von Deponien sowie die wesentliche Änderung einer solchen Anlage bedürfen gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) grundsätzlich der Planfeststellung. In bestimmten Konstellationen kann die behördliche Zulassungsentscheidung nach § 35 Abs. 3 KrWG auch durch eine Plangenehmigung erteilt werden. Die Erteilung einer Plangenehmigung kommt in Betracht für die Errichtung und den Betrieb einer unbedeutenden Deponie, die wesentliche Änderung einer bestehenden Deponie, soweit dies keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf ein in § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genanntes Schutzgut haben kann, sowie für die Errichtung und den befristeten Betrieb einer Deponie für die Entwicklung und Erprobung neuer Verfahren.

Nach Beginn des Zulassungsverfahrens trifft das jeweils zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt die Feststellung, ob für das Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG besteht. In einigen Fällen bestimmt bereits das UVPG, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. In anderen Fällen muss zur Ermittlung der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung eine behördliche Vorprüfung im Einzelfall erfolgen. Wird diese Pflicht nach einer Vorprüfung im Einzelfall bejaht oder soll eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleiben ist die Öffentlichkeit nach § 3a Satz 2 UVPG zu unterrichten.

Im Rahmen der Durchführung der Planfeststellungsverfahren gelten gemäß § 38 KrWG die Vorschriften der §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfG). Dort ist festgelegt, dass bestimmte Termine, Verfahrensschritte oder Informationen im Planfeststellungsverfahren der Öffentlichkeit zugänglich bzw. bekannt gemacht werden.

Die Entscheidung über den Antrag auf Planfeststellung einer Deponie sowie Anordnungen zur Stilllegung einer planfeststellungsbedürftigen Deponie sind gemäß § 21a der Deponieverordnung (DepV) im Internet bekannt zu machen. Davon ausgenommen sind die mit dem Antrag eingereichten Unterlagen sowie Teile des Planfeststellungsbeschlusses, die Hinweise auf Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten.

Sind Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen mehr als 50 betroffenen Dritten zuzustellen, können die Zustellungen gemäß §§ 38 bzw. 35 Abs. 3 Satz 1 KrWG jeweils in Verbindung mit § 74 Abs. 5 VwVfG durch öffentliche Bekanntmachung des verfügenden Teils, der Rechtsbehelfsbelehrung und des Hinweises zur Auslegung ersetzt werden.

In allen Fällen der öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachung soll der Inhalt der Bekanntmachung gemäß § 27a des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG M-V) zusätzlich im Internet veröffentlicht werden.

Die Bekanntmachungen des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg sind nachfolgend aufgelistet. Verfahrensbegleitende oder entscheidungsvorbereitende Bekanntmachungen werden bis zum Abschluss des Zulassungsverfahrens (Bestandskraft des Zulassungsbescheides) bereitgestellt. Die verfahrensabschließenden Entscheidungen bleiben dauerhaft verfügbar.

Bekanntmachungen über Entscheidungen nach § 3a Satz 2 UVPG

18209 Parkentin; Stadtentsorgung Rostock GmbH; Deponie Parkentin

31.01.2025

Errichtung und Betrieb einer Freiflächenfotovoltaikanlage (FFVA) auf der stillgelegten in der Nachsorge befindlichen Hausmülldeponie Parkentin

Bekanntgabe nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist

Details zur Bekanntmachung

18292 Krakow am See; Güstrower Kies + Mörtel GmbH; GKM GmbH Spoitgendorf

08.06.2020

Wesentliche Änderung der Deponie DK I durch die Errichtung und den Betrieb eines Zwischenlagers für aufbereitete, gereifte MVA-Aschen und -Schlacken

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Details zur Bekanntmachung

Bekanntmachungen ohne Anlage

14.12.2015

Wesentliche Änderung der Deponie DKI am Standort Drölitz

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg nach § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Details zur Bekanntmachung

Bekanntmachungen nach § 38 KrWG in Verbindung mit §§ 72 ff. VwVfG

18292 Krakow am See; Güstrower Kies + Mörtel GmbH; GKM GmbH Spoitgendorf

07.11.2018

Erweiterung einer bestehenden Deponie DKI in Spoitgendorf

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit § 72 Abs. 1 und § 73 Abs. 6 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz

Details zur Bekanntmachung

30.07.2018

Erweiterung der Deponie DKI sowie die Errichtung und den Betrieb einer Deponie DK0 der Güstrower Kies + Mörtel GmbH in Spoitgendorf

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit §§ 72 und 73 Verwaltungsverfahrensgesetz

Details zur Bekanntmachung

08.01.2018

Erweiterung der Deponie DKI sowie die Errichtung und den Betrieb einer Deponie DK0 der Güstrower Kies + Mörtel GmbH in Spoitgendorf

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit § 72 Abs. 1 und 2 Verwaltungsverfahrensgesetz

Details zur Bekanntmachung

18299 Diekhof OT Drölitz; Mecklenburger Aufbereitungs- und Deponiebetriebsgesellschaft mbH; Deponie DK I Drölitz

13.02.2023

Wesentliche Änderung der planfestgestellten Deponie DKI am Standort Drölitz

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit § 72 Abs. 1 und § 73 Abs. 6 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz

Details zur Bekanntmachung

03.08.2020

Wesentliche Änderung der planfestgestellten Deponie DKI am Standort Drölitz

Bekanntmachung gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit § 72 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz

Details zur Bekanntmachung

Bekanntmachungen nach §§ 38 bzw. 35 Abs. 3 Satz 1 KrWG jeweils in Verbindung mit § 74 Abs. 5 VwVfG

Es sind aktuell keine passenden Bekanntmachungen verfügbar.

Bekanntmachungen nach § 21a DepV

18292 Krakow am See; Güstrower Kies + Mörtel GmbH; GKM GmbH Spoitgendorf

03.02.2022

Wesentliche Änderung der DK I Deponie der GKM Güstrower Kies + Mörtel GmbH am Standort Spoitgendorf

Bekanntmachung nach § 21a DepV

Details zur Bekanntmachung

18299 Diekhof OT Drölitz; Mecklenburger Aufbereitungs- und Deponiebetriebsgesellschaft mbH; Deponie DK I Drölitz

24.06.2024

Wesentliche Änderung der DK I - Deponie der Mecklenburger Aufbereitungs- und Deponiebetriebsgesellschaft mbH am Standort Drölitz

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) nach § 21a DepV

Details zur Bekanntmachung

Bekanntmachungen von deponierechtlichen Zulassungsentscheidungen im Sinne von §21a DepV

Es sind aktuell keine passenden Bekanntmachungen verfügbar.