Bereich Abfallwirtschaft
Bereich Abfallwirtschaft
Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sind zuständig für die Durchführung von Zulassungsverfahren für Deponien. Die Errichtung und der Betrieb von Deponien sowie die wesentliche Änderung einer solchen Anlage bedürfen gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) grundsätzlich der Planfeststellung. In bestimmten Konstellationen kann die behördliche Zulassungsentscheidung nach § 35 Abs. 3 KrWG auch durch eine Plangenehmigung erteilt werden. Die Erteilung einer Plangenehmigung kommt in Betracht für die Errichtung und den Betrieb einer unbedeutenden Deponie, die wesentliche Änderung einer bestehenden Deponie, soweit dies keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf ein in § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) genanntes Schutzgut haben kann, sowie für die Errichtung und den befristeten Betrieb einer Deponie für die Entwicklung und Erprobung neuer Verfahren.
Nach Beginn des Zulassungsverfahrens trifft das jeweils zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt die Feststellung, ob für das Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG besteht. In einigen Fällen bestimmt bereits das UVPG, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. In anderen Fällen muss zur Ermittlung der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung eine behördliche Vorprüfung im Einzelfall erfolgen. Wird diese Pflicht nach einer Vorprüfung im Einzelfall bejaht oder soll eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleiben ist die Öffentlichkeit nach § 3a Satz 2 UVPG zu unterrichten.
Im Rahmen der Durchführung der Planfeststellungsverfahren gelten gemäß § 38 KrWG die Vorschriften der §§ 72 bis 78 Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfG). Dort ist festgelegt, dass bestimmte Termine, Verfahrensschritte oder Informationen im Planfeststellungsverfahren der Öffentlichkeit zugänglich bzw. bekannt gemacht werden.
Die Entscheidung über den Antrag auf Planfeststellung einer Deponie sowie Anordnungen zur Stilllegung einer planfeststellungsbedürftigen Deponie sind gemäß § 21a der Deponieverordnung (DepV) im Internet bekannt zu machen. Davon ausgenommen sind die mit dem Antrag eingereichten Unterlagen sowie Teile des Planfeststellungsbeschlusses, die Hinweise auf Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten.
Sind Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen mehr als 50 betroffenen Dritten zuzustellen, können die Zustellungen gemäß §§ 38 bzw. 35 Abs. 3 Satz 1 KrWG jeweils in Verbindung mit § 74 Abs. 5 VwVfG durch öffentliche Bekanntmachung des verfügenden Teils, der Rechtsbehelfsbelehrung und des Hinweises zur Auslegung ersetzt werden.
In allen Fällen der öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachung soll der Inhalt der Bekanntmachung gemäß § 27a des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG M-V) zusätzlich im Internet veröffentlicht werden.
Die Bekanntmachungen des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg sind nachfolgend aufgelistet. Verfahrensbegleitende oder entscheidungsvorbereitende Bekanntmachungen werden bis zum Abschluss des Zulassungsverfahrens (Bestandskraft des Zulassungsbescheides) bereitgestellt. Die verfahrensabschließenden Entscheidungen bleiben dauerhaft verfügbar.
Bekanntmachungen über Entscheidungen nach § 3a Satz 2 UVPG
18209 Parkentin; Stadtentsorgung Rostock GmbH; Deponie Parkentin
31.01.2025
Errichtung und Betrieb einer Freiflächenfotovoltaikanlage (FFVA) auf der stillgelegten in der Nachsorge befindlichen Hausmülldeponie Parkentin
Bekanntgabe nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist
18292 Krakow am See; Güstrower Kies + Mörtel GmbH; GKM GmbH Spoitgendorf
08.06.2020
Wesentliche Änderung der Deponie DK I durch die Errichtung und den Betrieb eines Zwischenlagers für aufbereitete, gereifte MVA-Aschen und -Schlacken
Amtliche Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Bekanntmachungen ohne Anlage
14.12.2015
Wesentliche Änderung der Deponie DKI am Standort Drölitz
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg nach § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Bekanntmachungen nach § 38 KrWG in Verbindung mit §§ 72 ff. VwVfG
18292 Krakow am See; Güstrower Kies + Mörtel GmbH; GKM GmbH Spoitgendorf
07.11.2018
Erweiterung einer bestehenden Deponie DKI in Spoitgendorf
Amtliche Bekanntmachung gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit § 72 Abs. 1 und § 73 Abs. 6 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz
30.07.2018
Erweiterung der Deponie DKI sowie die Errichtung und den Betrieb einer Deponie DK0 der Güstrower Kies + Mörtel GmbH in Spoitgendorf
Amtliche Bekanntmachung gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit §§ 72 und 73 Verwaltungsverfahrensgesetz
08.01.2018
Erweiterung der Deponie DKI sowie die Errichtung und den Betrieb einer Deponie DK0 der Güstrower Kies + Mörtel GmbH in Spoitgendorf
Amtliche Bekanntmachung gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit § 72 Abs. 1 und 2 Verwaltungsverfahrensgesetz
18299 Diekhof OT Drölitz; Mecklenburger Aufbereitungs- und Deponiebetriebsgesellschaft mbH; Deponie DK I Drölitz
13.02.2023
Wesentliche Änderung der planfestgestellten Deponie DKI am Standort Drölitz
Amtliche Bekanntmachung gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit § 72 Abs. 1 und § 73 Abs. 6 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz
03.08.2020
Wesentliche Änderung der planfestgestellten Deponie DKI am Standort Drölitz
Bekanntmachung gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit § 72 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz
Bekanntmachungen nach §§ 38 bzw. 35 Abs. 3 Satz 1 KrWG jeweils in Verbindung mit § 74 Abs. 5 VwVfG
Bekanntmachungen nach § 21a DepV
18292 Krakow am See; Güstrower Kies + Mörtel GmbH; GKM GmbH Spoitgendorf
03.02.2022
Wesentliche Änderung der DK I Deponie der GKM Güstrower Kies + Mörtel GmbH am Standort Spoitgendorf
Bekanntmachung nach § 21a DepV
18299 Diekhof OT Drölitz; Mecklenburger Aufbereitungs- und Deponiebetriebsgesellschaft mbH; Deponie DK I Drölitz
24.06.2024
Wesentliche Änderung der DK I - Deponie der Mecklenburger Aufbereitungs- und Deponiebetriebsgesellschaft mbH am Standort Drölitz
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) nach § 21a DepV