Erweiterung der Deponie DKI sowie die Errichtung und den Betrieb einer Deponie DK0 der Güstrower Kies + Mörtel GmbH in Spoitgendorf
Amtliche Bekanntmachung gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit §§ 72 und 73 Verwaltungsverfahrensgesetz
AA-Nr.: 30/2018 - 30.07.2018 - StALU MM - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Die Erweiterung der Deponie DKI in Spoitgendorf im Landkreis Mittleres Mecklenburg wurde bereits 2017 durch die Güstrower Kies + Mörtel GmbH (GKM GmbH) in 18292 Krakow am See, Bahnhofsplatz 3 bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM), beantragt. Mit Beschluss vom 01.12.2010 wurde der Umbau der Deponie DK0 zu einer Deponie der Klasse DKI als wesentliche Änderung durch das StALU MM planfestgestellt. Die derzeitigen Deponieabschnitte DA I-II der DKI werden im Jahr 2018 erschöpft sein. Die bestehende DKI soll in südliche Richtung um den Deponieabschnitt DA III und in östliche Richtung um den Deponieabschnitt DA IV auf einer Fläche von insgesamt ca. 12,46 ha erweitert werden. Die geplante Deponie DK0 in nördliche Richtung wird nicht mehr Antragsgegenstand sein. Nachfolgende Flurstücke sind von der Erweiterung der DKI betroffen:
Gemarkung |
Flur |
Flurstücke |
Spoitgendorf |
3 |
171, 172, 173, 183, 191, 195 |
Die beantragte Erweiterung der DKI bedarf einer Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 KrWG. Das Planfeststellungsverfahren erfolgt gemäß den §§ 72 und 73 VwVfG mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Das Vorhaben unterliegt nach § 3b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nr. 12.2.1 der Anlage 1 UVPG der Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben wird nach dem UVPG, in der Fassung vor dem 16.05.2017, durchgeführt, da gemäß der Übergangsvorschrift § 74 Abs. 2 Nr. 1 des aktuell gültigen UVPG das Verfahren zur Unterrichtung über voraussichtlich beizubringende Unterlagen (Scoping) in der bis dahin geltenden Fassung des § 5 Abs. 1 UVPG eingeleitet wurde.
Die Antragsunterlagen einschließlich der Umweltverträglichkeitsuntersuchung liegen einen Monat im StALU MM, Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Erich-Schlesinger-Str. 35, 18059 Rostock in der 9. Etage Zimmer 940 während der Dienstzeiten
montags bis donnerstags 9:00 – 11:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr,
freitags 9:00 – 13:00 Uhr
und zusätzlich im Amt Güstrow-Land in 18273 Güstrow, Haselstraße 4 in der 2. Etage Zimmer 205 während der Sprechzeiten:
montags 9:00 – 12:00 Uhr
dienstags 9:00 – 12:00 Uhr und 14.00 – 16:00 Uhr
mittwochs geschlossen
donnerstags 9:00 – 12:00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
freitags 9:00 – 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme aus. Außerhalb der Dienst- und Sprechzeiten ist die Einsichtnahme nach vorheriger telefonischer Absprache möglich (Amt Güstrow-Land 03843 69330 und StALU MM 0381 33167503). Die Antragsunterlagen werden ebenfalls im Internet auf der Seite des StALU MM veröffentlicht (siehe unten).
Die Auslegung beginnt am 02.08.2018 und endet mit Ablauf des 03.09.2018. Einwendungen gegen das Vorhaben können beginnend am 02.08.2018 bis einschließlich 17.09.2018 schriftlich oder zur Niederschrift bei den o. g. Behörden erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese Einwendungen können aber im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren erhoben werden.
Name und Anschrift der Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Einwendungen mit unleserlichen Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Zuständigkeit von den Einwendungen berührt wird, bekanntgegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Form- und fristgerechte Einwendungen gegen das Vorhaben werden gemäß § 73 Abs. 6 VwVfG auch bei Ausbleiben des Antragstellers, der Personen, die Einwendungen erhoben haben oder anderer Beteiligter, erörtert. Der Erörterungstermin wird gesondert bekanntgegeben. Die Benachrichtigung der Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder der Vereinigungen die Stellungnahmen abgegeben haben, kann gem. § 73 Abs. 5 VwVfG durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann gemäß § 73 Abs. 5 VwVfG durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.