Wesentliche Änderung einer Rinderanlage am Standort Rastow, OT Kraak

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 6. September 2016

Nr.B33/16  | 12.09.2016  | StALU WM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Herr Christian Karp, 19077 Kraak, plant die wesentliche Änderung seiner Rinderanlage durch Zusammenlegung der vorhandenen zwei Betriebsstandorte, dem ursprünglichen „Hof Karp“, mit 718 Rinder- und 100 Kälberplätzen und dem bisher baurechtlich genehmigten zweiten Betriebsstandort, mit 598 Rinderplätzen sowie einer Biogasanlage mit 75 kW elektrischer Leistung. Weiterhin ist geplant die Erweiterung der Milchviehhaltung außerhalb der Ortschaft Kraak sowie eine Umstrukturierung der Altanlage. Damit kommt es zu einer Erhöhung der Tierplätze auf 1.801 Tierplätzen für Milchkühe, 1060 Tierplätzen für Jungrinder und 504 Tierplätze für Kälber am Standort Kraak, Gemarkung Kraak, Flur 1, Flurstücke 1/5, 2/1, 3/6, 3/7, 3/8, 4, 5/3 und 5/4 sowie Flur 3, Flurstücke 11/4, 12/1, 13/7, 13/10, 13/15, 13/17, 14, 15/2, 15/3 und 18.

Für die wesentliche Änderung der Rinderanlage ist eine Genehmigung nach § 16 BImSchG in Verbindung mit Nr. 7.1.5 V i.V.m. Nr. 9.36 V des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) beantragt. Gemäß § 3c Satz 1 des Gesetztes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

Der Antrag und die Unterlagen werden gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit der Neunten Verordnung über die Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) einen Monat zur Einsichtnahme ausgelegt.

Die Auslegung erfolgt vom 26.09.2016 bis 25.10.2016 

 

  1. im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg

Zimmer S 11, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin

Montag bis Donnerstag:                    7.30 - 16.30 Uhr

Freitag:                                               7.30 - 13.00 Uhr

 

  1. im Amt Ludwigslust-Land,

19288 Ludwigslust, Wöbbeliner Straße 5, Raum 305

Montag, Dienstag:                             8.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr

Mittwoch:                                           8.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr

Donnerstag:                                       8.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr

Freitag:                                               8.00 – 12.00 Uhr

 

Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 08.11.2016 schriftlich bei den o.g. Behörden erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind bis zur Erteilung der Genehmigung alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese Einwendungen können aber im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren erhoben werden.

Einwendungen müssen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,

 

am 20. Dezember 2016 ab 09:00 Uhr

in der Feuerwehr Kraak, Lange Dorfstr. 15 a, 19077 Rastow OT Kraak

 

und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.

Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Absatz 1 der 9. BImSchV). Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.