Errichtung und Betrieb einer Wasserstoffproduktionsanlage i.V.m. einem Umspannwerk gem. § 4 BImSchG am Standort Lubmin

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Nr.B 513  | 06.05.2024  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern vom 06.05.2024

Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern als der zuständigen Genehmigungsbehörde stellte mit Antrag vom 22.01.2024, in der mit Eingang am 19.03.2024 ergänzten Fassung, die Fa. HH2E Werk Lubmin GmbH mit Sitz in 17509 Lubmin, Südring 1 einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und Betrieb einer Wasserstoffproduktionsanlage i.V.m. einem Umspannwerk gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung.

Der Standort der beantragten Anlage befindet sich auf dem Betriebsgelände im Landkreis Vorpommern-Greifswald in der Gemeinde Seebad Lubmin, Gemarkung Lubmin, Flur 2, Flurstück 83/119.
Die Inbetriebnahme soll zum Juli 2025 erfolgen.

Das Vorhaben ist gemäß § 4 BImSchG in Verbindung mit § 1 sowie Nr. 4.1.12GE und Nr. 1.8V des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV, neugefasst durch Bekanntmachung vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440), genehmigungsbedürftig.
Mit etwa 6.025 kg Wasserstoff überschreitet die geplante Anlage die Mengenschwellen gem. der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) (störfallrelevante Änderung). Dadurch ist die Anlage gem. 12. BImSchV zukünftig als Betriebsbereich der unteren Klasse einzustufen.
Das Vorhaben unterliegt gemäß Nr. 4.2 Spalte 2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), neugefasst durch Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540), in der zurzeit gültigen Fassung der Pflicht zur Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht.
Gleichfalls wurde ein Antrag auf vorzeitigen Beginn gemäß § 8a Abs. 1 BImSchG für die Baufeldfreimachung auf dem gesamten Baufeld, für die Erdbaumaßnahmen, für die Betonarbeiten (Fundamente, Aufstellflächen) ohne Hochbauarbeiten und vorbreitende Arbeiten zu inneren Erschließung gestellt.

Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG und §§ 8, 9, 10 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV), neugefasst durch Bekanntmachung vom 29.05.1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, im Amtlichen Anzeiger - Beilage zum Amtsblatt für M-V und auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 4 bis 4e der 9. BImSchV auszulegenden Unterlagen beinhalten insbesondere folgende umweltbezogene Dokumente: 

Anlage Nr.

Titel

4

Schallgutachten

4

Elektromagnetische Felder

6

Konzept zur Verhinderung von Störfällen

10

Entwässerung

13

Ausgangszustandsbericht

14

allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Festlegung der UVP-Pflicht

Der Antrag, die Antragsunterlagen und bisher eingegangene behördliche Stellungnahmen mit Angaben über die Auswirkungen der Anlage auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit oder mit enthaltenen Empfehlungen über die Begrenzung dieser Auswirkungen sind gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in der Zeit vom 13.05.2024 bis einschließlich 12.06.2024 zur Einsichtnahme ausgelegt im: 
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Ossenreyerstraße 56
18439 Stralsund

Montag            07:00 – 15:30 Uhr
Dienstag          07:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch         07:00 – 15:30 Uhr
Donnerstag      07:00 – 15:30 Uhr
Freitag             07:00 – 14:00 Uhr

Zusätzlich können die Unterlagen wie folgt eingesehen werden:

Amt Lubmin
Geschwister-Scholl-Weg 15
17509 Lubmin

Di.:                  09.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 18.00 Uhr
Mi., Fr.:           09.00 – 12.00 Uhr
Do.:                 09.00 – 12.00 Uhr, 13.00 – 16.00 Uhr

Schriftliche oder elektronische Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in der Zeit vom 13.05.2024 bis einschließlich 12.07.2024 im

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft
Badenstraße 18
18439 Stralsund

und in dem Amt Lubmin mit jeweils gleichlautender Anschrift oder unter Verwendung der Mailadresse poststelle@staluvp.mv-regierung.de, bei vollständiger Namens- und Adressangabe, erhoben werden.

Einwendungen sollen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird. Nach Ablauf dieser Frist sind weitere Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift (vor der Bekanntgabe) unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Soweit vorliegend, werden die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben, auch beim Fernbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben voraussichtlich, am 06.08.2024 ab 09.30 Uhr und falls erforderlich an den Folgetagen im 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
Dienststelle Stralsund
Badenstraße 18
18439 Stralsund

in öffentlicher Sitzung erörtert.
Der Erörterungstermin wird aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde nach § 10 Abs. 6 BImSchG durchgeführt.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.
Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht.