UVP-Verfahren Windfarm Groß Kiesow/Züssow, Genehmigungsverfahren für 4 WEA E 101 der Fa. Renertec Windkraft Dambeck UG (haftungsbeschränkt)

Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

B 288 - 10.07.2017 - StALU VP - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP), als der zuständigen Genehmigungsbehörde, stellte mit Eingang vom 12. Februar 2009, in der in 2017 geänderten Fassung, die Renertec Windkraft Dambeck UG (haftungsbeschränkt), Neumühlstraße 24, 63636 Brachttal-Neuenschmidten, einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen des Typs Enercon E-101 mit einer Gesamtbauhöhe von 185,9 m, gemäß § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG neu gefasst durch Bekanntmachung vom

  1. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), in der zurzeit gültigen Fassung.

 

Die Standorte der beantragten Anlagen befinden sich im potentiellen Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Groß Kiesow (Dambeck)“, nördlich der Bundesstraße B111, in der Gemeinde Groß Kiesow, Gemarkung Dambeck, Flur 2, Flurstücke 398, 400, 401, 402, 403, 404, 500, 501.

 

Die Inbetriebnahme soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Genehmigungserteilung 2017 erfolgen.

 

Das Vorhaben ist gemäß § 4 BImSchG, in Verbindung mit § 1 sowie Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV, neu gefasst durch Bekanntmachung vom 31. Mai 2013 (BGBl. I S. 1440), in der zurzeit gültigen Fassung, genehmigungsbedürftig.

 

Gleichzeitig unterliegt das Vorhaben nach § 3c Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 1.6.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), in der zurzeit gültigen Fassung, der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Wegen der Berücksichtigung weiterer in Standortnähe beantragter Windkraftanlagen anderer Rechtsträger, handelt es sich um eine aus mehr als 6 und weniger als 20 Einzelanlagen gebildete Windfarm, für die obligatorisch ein Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 10 BImSchG, gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c 4. BImSchV, durchzuführen ist.

 

Das Vorhaben wurde gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG und §§ 8, 9, 10 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV neu gefasst durch Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, im Amtlichen Anzeiger - der Anlage zum Amtsblatt für Mecklenburg Vorpommern (AmtBl. M-V/AAz. 2013 S. 651) und auf der Internetseite des StALU VP am 28. Oktober 2013 öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen wurden geändert und am 7. Juni 2017 zur erneuten Prüfung im StALU VP eingereicht.

 

Das geänderte Vorhaben wird gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 und §§ 9, 10 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV neu gefasst durch Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), in der zurzeit gültigen Fassung, zusätzlich öffentlich bekannt gemacht.

 

Der geänderte Antrag und die geänderten Antragsunterlagen sind gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in der Zeit vom 17. Juli 2017 bis einschließlich 16. August 2017 zur Einsichtnahme an folgenden Stellen ausgelegt:

 

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Dienststelle Stralsund

Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft

Ossenreyerstraße 56

18439 Stralsund

 

 

Mo., Mi., Do.   von 07.00 - 15.30 Uhr,

Di.                   von 07.00 - 17.00 Uhr,

Fr.                   von 07.00 - 14.00 Uhr

und zusätzlich im:

 

Amt Züssow, Bürgerbüro Gützkow

Pommersche Straße 27

17506 Gützkow

 

Mo., Mi., Do    von 7.30 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr

Di.                   von 7.30 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr

Fr.                   von 7.30 – 12.00 Uhr

 

Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG i. V. M. § 9 Abs. 1c und 1e UVPG in der Zeit vom 17. Juli 2017 bis einschließlich 18. September 2017 schriftlich

unter der Anschrift

 

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Dienststelle Stralsund

Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft

Badenstraße 18

18439 Stralsund

 

oder beim oben bezeichneten Amt Züssow erhoben werden. Einwendungen müssen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird.

 

Gemäß § 8 Abs. 2 Satz 4 9. BImSchV sind die Einwendungsmöglichkeit und die Erörterung auf die vorgesehenen Änderungen beschränkt.

 

Nach Ablauf dieser Frist sind weitere Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

 

Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift (vor der Bekanntgabe) unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

 

Der Erörterungstermin wird aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde nach § 10 Abs. 6 BImSchG durchgeführt, sofern gültige Einwendungen vorliegen.

 

Soweit vorliegend, werden die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben, auch beim Fernbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben voraussichtlich,

 

                        am 15. November 2017 ab 09.00 Uhr

                        und falls erforderlich an den Folgetagen im

                        Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

                        Dienststelle Stralsund

                        Badenstraße 18

                        18439 Stralsund

 

in öffentlicher Sitzung erörtert.

 

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

 

Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekannt gemacht.