Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage in der Gemarkung Wodarg

Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3, 4, 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 8, 9 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) u. § 5 Abs. 1, 3, 4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

Nr.AB 06/21  | 22.02.2021  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Die FairWind Deutschland GmbH, Gützkower Straße 1, 17489 Greifswald hat mit Posteingang vom 13.08.2020 einen Antrag gemäß § 4 des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage vom Typ Nordex N117 mit einer Gesamthöhe 199,5 m beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte gestellt.

Der Standort der Anlage befindet sich im Windeignungsgebiet „Altentreptow-Ost“ in der Gemeinde Werder, Gemarkung Wodarg, Flur 1, Flurstück 252 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

Die Windenergieanlage ist nach § 4 i. V. m. § 10 BImSchG in Verbindung mit Ziffer

1.6.2. Spalte c des Anhangs 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen

(4. BImSchV) genehmigungsbedürftig. Für das Vorhaben wurde die Pflicht zur Durchführung

einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) festgestellt. Auf Grundlage des § 2 Abs. 1 Nr. 1 lit. c) der

  1. BImSchV ist das Verfahren damit als förmliches Verfahren gem. § 10 BImSchG durchzuführen.

 

Die Unterlagen liegen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 BImSchG

vom 01.03.2021 bis einschließlich 31.03.2021 im

 

Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt

Mecklenburgische Seenplatte

Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft

Neustrelitzer Str. 120, Block D, 17033 Neubrandenburg

 

nach telefonischer Terminvereinbarung unter: 0395 380 69 – 510

und zusätzlich im

Amt Treptower Tollensewinkel

Rathausstr. 1

17087 Altentreptow

 

nach telefonischer Terminvereinbarung unter: 03961 2551 - 662

zur Einsichtnahme aus.

Die ausgelegten Unterlagen umfassen über den Antrag und die Antragsunterlagen hinaus Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit (UVP-Bericht), artenschutzrechtliche Betrachtungen (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag), Angaben zum naturschutzfachlichen Eingriffs-/Ausgleichserfordernis (Landschaftspflegerischer Begleitplan) sowie die im Genehmigungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden. Weiterhin sind folgende Fachgutachten enthalten: Schallimmissionsprognose und Schattenwurfanalyse.

Der vorgelegte UVP-Bericht und weitere entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen sind gemäß § 20 UVPG während der Auslegungszeit auch im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg – Vorpommern veröffentlicht:

www.uvp-verbund.de

Einwendungen gegen das Vorhaben können gem. § 10 Abs. 3 S. 4 BImSchG beginnend mit der Auslegung der Unterlagen am 01.03.2021 bis einschließlich 30.04.2021 schriftlich bei den oben bezeichneten Behörden erhoben werden. Einwendungen können auch per E-Mail an stalums-einwendungen-a5@stalums.mv-regierung.de, mit dem Betreff: „Einwendung eine WEA Wodarg“ eingereicht werden.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gem. § 10 Abs. 3 BImSchG für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Diese Einwendungen können dann im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren erhoben werden.

Name und Anschrift der Einwender*innen sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Einwendungen mit unleserlichen Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereiche von den Einwendungen berührt werden, bekanntgegeben. Einwender*innen können verlangen, dass Namen und Anschriften vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Sofern die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen erörterungsfähig und auch erörterungsbedürftig sind, wird im Ermessen der Genehmigungsbehörde anstelle eines Erörterungstermins gem. § 10 Abs. 6 BImSchG aufgrund der Vorgaben hinsichtlich der COVID-19 Pandemie in der Zeit vom 01.06.2021 bis 30.06.2021 eine Online-Konsultation gem. § 5 Abs. 1, 3 und 4 des PlanSiG durchgeführt.

Die Behörden, die Antragstellerin und diejenigen, die gültige Einwendungen erhoben haben, werden von der Online-Konsultation individuell benachrichtigt. Einwender*innen die sich ausschließlich elektronisch beteiligt haben, werden elektronisch benachrichtigt. Das StALU MS weist darauf hin, dass auch der E-Mail- SPAM-Ordner bezüglich eines Posteingangs des STALU MS geprüft werden sollte.

Für die Online-Konsultation werden den Einwender*innen (zur Teilnahme Berechtigten gemäß § 5 Abs. 4 PlanSiG) und der Öffentlichkeit die gem. § 18 der 9. BImSchV zu behandelnden Informationen ab dem 01.06.2021 über die Internetseite des StALU MS (http://www.stalu-mv.de/ms/Service/Presse_Bekanntmachungen/) zugänglich gemacht.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, im o.g. Zeitraum die Unterlagen der Online-Konsultation nach Terminabsprache unter der Tel.: 0395 38069 - 510 beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft - Neustrelitzer Str. 120, Block D 17033 Neubrandenburg oder unter der Tel.: 03961 2551 – 662 beim Amt Treptower Tollensewinkel, Rathausstr. 1, 17087 Altentreptow unter Einhaltung der Corona-Verhaltensregeln einzusehen.

Den Einwender*innen wird die Möglichkeit gegeben, sich gem. § 5 Abs. 4 PlanSiG bis einschließlich 30.06.2021 schriftlich bei den bezeichneten Behörden oder elektronisch zu äußern.

Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag wird den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.