Wesentliche Änderung der Aufbereitungsanlage für Elektronikschrott, Gemarkung Friedland Absage des Erörterungstermins

Amtliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. V. m. § 12 Abs. 1 Satz 2 und 3 der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV)

Nr.AB 39/20  | 04.11.2020  | StALU MS  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Amtliche Bekanntmachung für das Vorhaben der Firma New Environplasma Verwertungscenter GmbH, Pleetzer Weg 1-3, 17098 Friedland für die wesentliche Änderung der Aufbereitungsanlage für Elektronikschrott, Gemarkung Friedland, Flur 56, Flurstück 18/31.

Nach Auslegung des Antrags und Ablauf der Einwendungsfrist für das Genehmigungsverfahren am 02.11.2020 gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:

Der mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 24.08.2020 für das o. g. Genehmigungsverfahren anberaumte Erörterungstermin am 18. November 2020 fällt aus.

Es wurden keine erörterungsfähigen oder erörterungsbedürftigen Einwendungen zum Vorhaben erhoben.

Diese Entscheidung ist gem. § 44a Verwaltungsgerichtsordnung nicht isoliert anfechtbar. Sie stellt keine Absichtserklärung der Genehmigungsbehörde über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens im Sinne von § 38 Landesverwaltungsverfahrensgetz M-V (VwVfg M-V) dar.

Über den Ausgang des Genehmigungsverfahrens wird nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entschieden.

Neubrandenburg, den 03.11.2020