Förderangelegenheiten

Richtlinie zur Förderung nachhaltiger wasserwirtschaftlicher Vorhaben (WasserFöRL)

Ein Hauptziel der Entwicklung für den ländlichen Raum (EPLR) ist der Schutz der natürlichen Ressourcen. Ein Schwerpunkt ist die Förderung nachhaltiger wasserwirtschaftlicher Vorhaben. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des EU ELER-Fonds, der Gemeinschaftsaufgabe des Bundes und des Landes (GA) und aus Landesmitteln.

Das Land M-V gewährt Zuwendungen für Vorhaben der nachhaltigen Entwicklung von Gewässern und deren Ufer- und Niederungsbereiche sowie für Vorhaben des Hochwasser- und Küstenschutzes, des Gewässerschutzes und der Wasserwirtschaft, die ohne Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden können.

Die Förderung zielt darauf ab, eine umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen durch Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur und des Hochwasserschutzes als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums zu leisten.

Zuwendungen können juristische Personen des öffentlichen Rechts, ausgenommen das Land Mecklenburg-Vorpommern, sowie natürliche und juristische Personen des Privatrechts erhalten, soweit sie Träger förderfähiger Vorhaben sind.

Bewilligungsbehörde für Projekte in den Landkreisen Vorpommern – Rügen und Vorpommern – Greifswald ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern.

Insbesondere werden investive und konzeptionelle Vorhaben zur naturnahen Gewässerentwicklung an Fließ- und Standgewässern, investive Vorhaben des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge, investive Vorhaben zum Grundwasserschutz und der weitergehenden Abwasserbehandlung gefördert.

Entsprechend der WasserFöRL -MV gelten nachfolgende Fördersätze:

Gegenstand der Förderung

Fördersatz

Fließgewässer

90%

Standgewässer

100%

Hochwasserschutz

80%

Küstenschutz

bis zu 95%

Grundwasserschutz

bis zu 90%

Qualitätssicherung Trinkwasser, weitergehende Abwasserbehandlung, wassersparende Einrichtungen

bis zu 70%

Konzeptionelle Projekte (Fließgewässer und Standgewässer)

Höhe der Zuwendung richtet sich nach den investiven Vorhaben, mit denen sie im Zusammenhang stehen

Wesentliche Zuwendungsvoraussetzung für eine Förderung sind u.a. die Berücksichtigung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie, der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie. Das Vorhaben muss mit den Plänen und Konzepten des Landes im Einklang stehen.
Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein und das Vorhaben darf nicht begonnen sein.

Termin zur Antragstellung für investive Vorhaben ist der 30.04. für das Folgejahr.
Anträge für konzeptionelle Vorhaben können zum 28. Februar und zum 31. August des Programmjahres eingereicht werden.

Über folgende Adresse:

http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Foerderungen/

sind die Richtlinie zur Förderung nachhaltiger wasserwirtschaftlicher Vorhaben (WasserFöRL) und alle erforderlichen Antragsformulare abrufbar.

Weiterführende Informationen

Ersatzneubau Schöpfwerk Polder 12 Kückenteichgraben in Ueckermünde

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Schöpfwerk Polder 12, Einlaufbereich.jpg

Schöpfwerk Polder 12, Einlaufbereich

Schöpfwerk Polder 12, Einlaufbereich

Die Stadt Ueckermünde liegt an der Mündung der Uecker in das Stettiner Haff. Der Polder 12 ist seit jeher Überflutungsgebiet der Uecker. Die globalen Wetterveränderungen, wie z.B. die Starkniederschlagsereignisse des Jahres 2011, führen dazu, dass die ursprünglich bemessenen Überflutungsflächen und die Leistung der Schöpfwerke nicht mehr ausreichen.

Die Auswertung der Starkniederschlagsereignisse der letzten Jahre veranlasste die Stadt Ueckermünde dann, dass vorhandene Schöpfwerk Polder 12 durch ein leistungsfähigeres Schöpfwerk zu ersetzen.

Der Neubau wurde unmittelbar nordöstlich des bestehenden alten Schöpfwerkes errichtet. Er besteht aus einem rechteckigen Betonfertigteil mit zwei separaten Zulaufkanälen. Die Zulaufkanäle sind zum Malbusen hin mit Stabgitterrechen ausgerüstet worden. Die zwei Tauchmotopumpen wurden im Ergebnis einer durchgeführten hydraulischen Studie mit einer Förderleistung von jeweils 300 l/s bemessen.

Seit der Inbetriebnahme im Jahr 2017 hat sich das Schöpfwerk bei den zuletzt aufgetretenen Starkniederschlagsereignissen zuverlässig bewährt.

Gesamtinvestition:

647.785,88 €

Fördermittel:

497.582,68 €

Projektlaufzeit:

2016 bis 2017

 

Die Zuwendung erfolgt zu 75 Prozent aus Mitteln des ELER II der Europäischen Union. Das Vorhaben wird im Rahmen der Maßnahme „M05 – Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen geschädigtem landwirtschaftlichen Produktionspotenzial sowie geeigneter vorbeugender Maßnahmen“ des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern 2014 bis 2020 gefördert, diese gehört zur Priorität 3b: Unterstützung der Risikovorsorge und des Risikomanagements in den landwirtschaftlichen Betrieben. Das Vorhaben wird unter Beteiligung des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ kofinanziert.

Sicherung der hydraulischen Leistungsfähigkeit der Swinow in der Ortslage Ranzin

Das Einzugsgebiet der Swinow liegt im Bereich der Grundmoränenlandschaft und neigt sich zum Norden in Richtung Swinow und weiter zur Peene. Das Gebiet ist durch starke Verwerfungen des Erdreiches geprägt, dieser Umstand führt zeitweise zu prekären Entwässerungsproblemen im Swinogebiet vor Ranzin.

Die damaligen Brücken stellten auf Grund ihres eingeschränkten Durchflussvermögens Zwangspunkte bei auftretenden Hochwasserabflüssen dar. In Folge mit den damit verbundenen Rückstauerscheinungen kam es dann regelmäßig zu Überschwemmungen.

Um diese hydraulischen Engpässe zu beseitigen, beschloss der Wasser- und Bodenverband Anklam, die bestehenden Brücken zurückzubauen und durch ausreichend dimensionierte und gleichzeitig ökologisch durchgängige Brücken zu ersetzen.

Gesamtinvestition:

310.299,38 €

Fördermittel:

246.339,02 €

Projektlaufzeit:

2016 bis 2017

 

Die Zuwendung erfolgt zu 75 Prozent aus Mitteln des ELER II der Europäischen Union. Das Vorhaben wird im Rahmen der Maßnahme „M05 – Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen geschädigtem landwirtschaftlichen Produktionspotenzial sowie geeigneter vorbeugender Maßnahmen“ des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern 2014 bis 2020 gefördert, diese gehört zur Priorität 3b: Unterstützung der Risikovorsorge und des Risikomanagements in den landwirtschaftlichen Betrieben. Das Vorhaben wird unter Beteiligung des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ kofinanziert.

Neubau der Dorf- und Schlossbrücke Ranzin.jpgDetails anzeigen
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Neubau der Dorf- und Schlossbrücke Ranzin

Neubau der Dorf- und Schlossbrücke Ranzin

Neubau Schöpfwerk Loddin zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit

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Einlaufbereich

Einlaufbereich

Der Polder Loddin hat ein Einzugsgebiet von ca. 385 ha.

Das alte, aus den 60-iger Jahren stammende Schöpfwerk konnte auf Grund seines schlechten Bauzustandes und seiner technischen Ausrüstung den geänderten Ansprüchen nicht mehr gerecht werden. Die Defizite des Entwässerungssystems waren im Wesentlichen der geänderten (extensiven) landwirtschaftlichen Bewirtschaftung und insbesondere der bis heute andauernden städtebaulichen Entwicklung geschuldet. Dies wurde mit den Starkniederschlagsereignissen des Sommers 2011 besonders deutlich.

 

Mit dem Neubau des Schöpfwerkes wurde die bedarfsgerechte Entwässerung sichergestellt. Mit einer Kapazitätserweiterung von ursprünglich 1.000 m3/h auf jetzt 1.440 m3/h (+ ca. 45%) wird die erforderliche Vorflutleistung gewährleistet und der weiteren städtebaulichen Entwicklung, der Zunahme von Starkniederschlags-ereignissen und nicht zuletzt auch dem Meeresspiegelanstieg Rechnung getragen.

Gesamtinvestition:

992.422,56 €

Fördermittel:

741.663,30 €

Projektlaufzeit:

2018 - 2020

 

Die Zuwendung erfolgt zu 75 Prozent aus Mitteln des ELER II der Europäischen Union. Das Vorhaben wird im Rahmen der Maßnahme „M05 – Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen geschädigtem landwirtschaftlichen Produktionspotenzial sowie geeigneter vorbeugender Maßnahmen“ des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern 2014 bis 2020 gefördert, diese gehört zur Priorität 3b: Unterstützung der Risikovorsorge und des Risikomanagements in den landwirtschaftlichen Betrieben. Das Vorhaben wird unter Beteiligung des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ kofinanziert.

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Auslaufbereich

Auslaufbereich

Neubau Schöpfwerk Dierhagen und Umverlegung Graben 25/1

Auslauf Schöpfwerk.jpgDetails anzeigen
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Auslauf Schöpfwerk

Auslauf Schöpfwerk


Das Schöpfwerk Dierhagen ist von zentraler Bedeutung für den Hochwasserschutz in den Ortslagen Dierhagen Dorf, Dierhagen Strand, Dierhagen Ost und Neuhaus. Gefördert wurde der Ersatzneubau mit Kapazitätserhöhung des in desolatem baulichen Zustand befindlichen Schöpfwerkes und die Umverlegung des Grabens 25/1. Aufgrund der zu geringen Kapazität des Schöpfwerkes kam es in der Vergangenheit zu Rückstaus im Grabensystem, dies führte zu Überflutungen in Teilen des Poldergebietes und den v. g. Ortslagen.


Es wurde ein komplett neues Schöpfwerk in Kompaktbauweise ohne Hochbauteil errichtet. Die Aufnahme und Einhausung der Pumpentechnik erfolgte in einem unterirdischen Pumpenhaus aus Stahlbeton. Die Ableitung des geförderten Wassers erfolgt über 2 Stahldruckleitungen mit Auslauf im boddenseitigen Graben. Das alte Schöpfwerk wurde komplett abgebrochen.

 
Zur Optimierung des Gewässersystems war die Verlegung des Grabens 25/1 erforderlich. Die neue Trasse verläuft nach dem Durchlass unter der L 21 auf der Ostseite der L 21 bis zum alten Landesdeich mit Rohrdurchlass weiter am Rand des Bauhofgeländes bis zum vorhandenen Graben am Klaasweg und weiter zum Schöpfwerk.

Gesamtinvestition:

1.473.627,32 €

Fördermittel:

1.087.062,64 €

Projektlaufzeit:

2018 - 2022

 

Die Zuwendung erfolgt zu 75 Prozent aus Mitteln des ELER II der Europäischen Union. Das Vorhaben wird im Rahmen der Maßnahme „M05 – Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen geschädigtem landwirtschaftlichen Produktionspotenzial sowie geeigneter vorbeugender Maßnahmen“ des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern 2014 bis 2020 gefördert, diese gehört zur Priorität 3b: Unterstützung der Risikovorsorge und des Risikomanagements in den landwirtschaftlichen Betrieben. Das Vorhaben wird unter Beteiligung des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ kofinanziert.

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Schöpfwerk

Schöpfwerk

Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und Renaturierung Sagarder Bach Teil1

Durchlass Vorwerk vorher 2012.jpgDetails anzeigen
Durchlass Vorwerk vorher 2012.jpg

Durchlass Vorwerk vorher 2012

Durchlass Vorwerk vorher 2012

Der Sagarder Bach (Wasserkörper RUEG-0300) ist ein Gewässer 2. Ordnung auf der Halbinsel Jasmund auf Rügen. Die Unterhaltungslast liegt beim Wasser- und Bodenverband „Rügen“. Der Bach entspringt ca. 1,5 km südöstlich der Ortschaft Hagen in der Stubnitz und mündet westlich von Sagard in den Großen Jasmunder Bodden. Während seiner rund 11 km langen Fließstrecke überwindet er einen Höhenunterschied von 130 m und entwässert dabei ein meist stark anthropogen geprägtes und intensiv land- und forstwirtschaftlich genutztes Einzugsgebiet.

Gegenstand der Fördermaßnahme ist der Gewässerabschnitt von der Mündung bis zur Ortslage Sagard – August-Bebel-Straße. In diesem Bereich des Unterlaufs bestanden zahlreiche Durchlässe, Brückenbauwerke und begradigte Abschnitte, welche die vorhandenen naturnahen Teilstrecken mit hochwertiger Strukturgüte voneinander trennen.

Durchlass Vorwerk nachher 2018.jpgDetails anzeigen
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Durchlass Vorwerk nachher 2018

Durchlass Vorwerk nachher 2018

Um Voraussetzungen für die Wiederansiedlung wandernder Fischarten wie z.B. Bachforelle und Bachneunauge zu schaffen und das ausgewiesene EG-WRRL-Bewirtschaftungsziel „guter Zustand“ zu erreichen, wurden nachfolgend genannte Maßnahmen zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und zur Entwicklung naturnaher Gewässerstrukturen realisiert:

 

- Herstellung bzw. Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit von der Mündung bis zur August - Bebel - Straße durch Erneuerung / Abbruch von Querbauwerken und Einbau von geeignetem Sohlmaterial

- Entwicklung naturnaher Gewässerstrukturen durch Sicherung eines Gewässerentwicklungsraumes, durch Anpflanzung standorttypischer Gehölze und durch Einbringen von Störelementen

- Pflege- und Schutzmaßnahmen für Bepflanzungen

- Errichtung einer Sohlgleite unterhalb Brücke 3

- Rückbau / Abriss der Brücke 4

Ehemalige Bahnbrücke vorher 2012.jpgDetails anzeigen
Ehemalige Bahnbrücke vorher 2012.jpg

Ehemalige Bahnbrücke vorher 2012

Ehemalige Bahnbrücke vorher 2012

 

Gesamtinvestition:

1.448.956,90 €

Fördermittel

1.231.391,84 €

Projektlaufzeit:

2016 - 2022

 

Die Zuwendung erfolgt zu 75 Prozent aus Mitteln des ELER II der Europäischen Union.

Bereich ehemalige Bahnbrücke nach Rückbau 2018.jpgDetails anzeigen
Bereich ehemalige Bahnbrücke nach Rückbau 2018.jpg

Bereich ehemalige Bahnbrücke nach Rückbau 2018

Bereich ehemalige Bahnbrücke nach Rückbau 2018

Dorferneuerung in ländlichen Gebieten“ des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern 2014 bis 2020 gefördert, diese gehört zur Priorität 4a: Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der von der Land- und Forstwirtschaft abhängigen Ökosysteme.

Das Vorhaben wird unter Beteiligung des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ kofinanziert.

Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Latzigseegraben von der Randow bis zum Latzigsee

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Randowschlingen

Randowschlingen

Der Latzigseegraben ist ein gem. EG-WRRL berichtspflichtiges Gewässer mit einer Gesamtlänge von 8,6 km und einem oberirdischen Einzugsgebiet von 28,75 km². Als Gewässer 2. Ordnung befindet sich der Latzigseegraben im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Vorpommern-Greifswald und im Wirkungsbereich des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Uecker-Randow“.

Das Gewässer hat seinen Ursprung südlich von Mewegen und mündet bei Peterswalde in die Randow. Oberhalb der Mündung quert der Latzigseegraben den etwa 43 ha großen Latzigsee, welcher eine mittlere Tiefe von etwa 1,90 m aufweist. Der Abschnitt vom Seeauslauf bis zur Mündung in die Randow stellt einen begradigten und ausgebauten Altarm der Randow vor ihrer umfassenden Begradigung vor ca. 200 Jahren dar.

In Folge der umfangreichen Ausbaumaßnahmen der Vergangenheit wurde der Latzigseegraben als „erheblich verändert“ eingestuft.

Ziel war es also, mit der Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit für Fische und aquatische Wirbellose den Latzigseegraben von der Mündung in die Randow bis zum Auslauf aus dem Latzigsee ökologisch durchgängig zu gestalten sowie die Gewässerstrukturen zu verbessern.

Die baulichen Maßnahmen beinhalteten folgenden Umfang:

- Ersatzloser Rückbau des Staus im Mündungsbereich des Latzigseegrabens in die Randow.

- Rückbau des etwa 28 m langen Durchlasses, welcher sich etwa 23 m unterhalb des zurückzubauenden Staus befindet.

- Ersatzneubau eines ökologisch durchgängigen, ausreichend dimensionierten und kürzeren Durchlasses. Die Sohle des neuen Durchlasses wird dabei 26 cm tiefer als die Gewässersohle eingebaut, um die Durchlasssohle mit gewässertypischem Sohlsubstrat bedecken zu können.

- Neutrassierung des Gewässerlaufs durch das Öffnen und Anschließen von zwei ehemaligen Randowschlingen sowie gewässerbegleitender Böschungsbepflanzungen.

 

Die Zuwendung erfolgt zu 75 Prozent aus Mitteln des ELER II der Europäischen Union. Das Vorhaben wird im Rahmen der Maßnahme „M07 – Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten“ des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern 2014 bis 2020 gefördert, diese gehört zur Priorität 4a: Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der von der Land- und Forstwirtschaft abhängigen Ökosysteme. Das Vorhaben wird unter Beteiligung des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ kofinanziert.

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Durchlass

Durchlass

Durch den Anschluss der Randowschlingen wurde die Fließstrecke des Latzigseegrabens um etwa 200 m verlängert. Durch die Gewässerverlängerung, die Anhebung der Gewässersohle sowie durch die zwei neu entstandenen Altarmstrukturen wurde einerseits ein natürlicher Wasserrückhalt in der Fläche geschaffen und andererseits aber auch das natürliche Fließverhalten des Gewässers begünstigt.

Im Auslaufbereich des Latzigsees befand sich bereits eine Sohlgleite (Beckenpass). Diese Sohlgleite war jedoch bauartbedingt für Fische nur zeitweise und für aquatische Wirbellose nicht ökologisch durchgängig. Diese Sohlgleite wurde zurückgebaut und durch ein Raugerinne ersetzt.

 

Gesamtinvestition:

240.752,39 €

Fördermittel:

216.677,12 €

Projektlaufzeit:

2015 - 2019

Strukturverbesserungen im Gewässer.jpgDetails anzeigen
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Strukturverbesserungen im Gewässer

Strukturverbesserungen im Gewässer

Die Zuwendung erfolgt zu 75 Prozent aus Mitteln des ELER II der Europäischen Union. Das Vorhaben wird im Rahmen der Maßnahme „M07 – Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten“ des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern 2014 bis 2020 gefördert, diese gehört zur Priorität 4a: Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der von der Land- und Forstwirtschaft abhängigen Ökosysteme. Das Vorhaben wird unter Beteiligung des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ kofinanziert.

Herstellung der ökologischen Gewässerdurchgängigkeit und naturnahe Gestaltung des Grabens L-064 bei Dambeck

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Gewässerverlauf

Gewässerverlauf

Der Bach aus Dambeck (L-064) befindet sich als Gewässer 2. Ordnung in der Unterhaltungspflicht des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Peene“.

Bei dem Gewässer handelt es sich um einen nördlichen Swinowzufluss mit einer Gesamtlänge von etwa 6,4 km und einem oberirdischen Einzugsgebiet von 7,1 km².

Das Gewässer hat seinen Ursprung westlich der Ortslage Strellin und verläuft von dort in südlicher Richtung entlang der Ortslage von Dambeck und mündet südlich von Gribow in die Swinow.

 

Der Graben war auf einer Länge von etwa 480 m verrohrt. Durch die hohen Grundwasserstände in der Niederung war die Rohrleitung an mehreren Stellen aufgetrieben, wodurch die Funktionsfähigkeit der Rohrleitung und somit auch die Vorflut des Gewässers stark beeinträchtigt wurde.

Der daran anschließende ca. 1000 m lange offene Gewässerabschnitt war durch Abstürze und Durchlässe und den damit verbundenen Rückstaubedingungen sowie durch Gehölz- und Strukturarmut gekennzeichnet.

Auf Grund dieser gegebenen Umstände plante der Wasser- und Bodenverband den Rückbau der Rohrleitung und die Wiederherstellung eines offenen Gewässerlaufes in naturnaher Gestaltung.

Ziel war es, diesen Gewässerabschnitt ökologisch durchgängig zu gestalten und strukturell aufzuwerten, so dass wieder Fische und Wirbellose den Bachlauf durchwandern und besiedeln können.

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Sohlgleite

Sohlgleite

Die baulichen Maßnahmen beinhalteten folgenden Umfang:

- Vollständiger Rückbau der Rohrleitung und Neutrassierung eines offenen und naturnah gestalteten Bachlaufes

- Einbau von gewässertypischem Strukturmaterial (z.B. im Baufeld gewonnenes Totholz bzw. Wurzelstubben) in das Gewässer

- Gehölzpflanzungen in Böschungsbereichen

- Kompletter Rückbau eines vorhandenen Absturzschachtes sowie Durchlasses und Ausgleich der Absturzhöhe mittels einer Sohlgleite

- Rück- und Ersatzneubau eines Durchlasses und Abbau des Gefälles von ca. 0,50 m im Bereich des zurückzubauenden Rohrdurchlasses mittels einer Sohlgleite

- Strukturverbessernde Maßnahmen im bestehenden Gewässer wie z.B. punktuelle Uferabflachungen sowie punktuelle Gewässeraufweitungen

Mit Abschluss der Baumaßnahme entstand ein wiederhergestellter naturnaher und ökologisch wertvoller Gewässerabschnitt.

Gesamtinvestition:

239.465,93 €

Fördermittel:

215.519,30 €

Projektlaufzeit:

2018 - 2021

 

Die Zuwendung erfolgt zu 75 Prozent aus Mitteln des ELER II der Europäischen Union. Das Vorhaben wird im Rahmen der Maßnahme „M07 – Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten“ des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern 2014 bis 2020 gefördert, diese gehört zur Priorität 4a: Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der von der Land- und Forstwirtschaft abhängigen Ökosysteme. Das Vorhaben wird unter Beteiligung des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ kofinanziert.

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Neubau Durchlass

Neubau Durchlass

Herstellung ökologische Durchgängigkeit Penkuner Seenkette BA 1 bis 3

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Durchlass zwischen Unterem Schlosssee und Südlichem Bürgersee

Durchlass zwischen Unterem Schlosssee und Südlichem Bürgersee


Das Vorhaben umfasst Maßnahmen an der Verbindung zwischen Unterem Schlosssee und Südlichem Bürgersee, am Zufluss zum Mittleren Schlosssee und am Uferstreifen des Mittleren Schlosssees.

Die Verbindung zwischen unterem Schlosssee und südlichem Bürgersee war der letzte wesentliche nicht durchgängige Teil des die Penkuner Seenkette durchfließenden, nach Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtigen Fließgewässer-Wasserkörpers RAND-0800. Für den WK RAND-0800 sowie die unterhalb liegenden Wasserkörper ist nach Wasserrahmenrichtlinie der gute ökologische Zustand bzw. das gute ökologische Potential zu erreichen. In der Vergangenheit sind wiederholt Defizite in der Wasserqualität der genannten Gewässer festgestellt worden. Vor allem der hohe Nährstoffgehalt, die teilweise sehr niedrigen Wasserstände und die unvollständige ökologische Durchgängigkeit stellten die gravierendsten Defizite dar. Die Maßnahme war eine Fortführung der Restaurierungs- und Sanierungsmaßnahmen der Penkuner Seenkette und des Fließgewässers RAND-0800.

 

Das ursprünglich vorhandene Staubauwerk und der anschließende Durchlass (Rohrleitung B DN 500) zwischen unterem Schlosssee und Südlichem Bürgersee entsprachen nicht den Anforderungen der ökologischen Durchgängigkeit. Zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit wurde zwischen den Seen ein Durchlass im Ei-Profil in offener Bauweise eingebaut. Damit der Durchlass nur unter der Straße und den Nebenanlagen errichtet werden musste, wurden von beiden Seiten Gräben hergestellt bzw. wiederhergestellt, die bis an den Durchlass heranführen. Die Sohlen der Gräben und des Durchlasses wurden an den für die Schlossseen geplanten Wasserspiegel von 26,00 m ü. NHN angepasst. Der Ablauf aus dem Unteren Schlosssee ist nunmehr für den Fall niedriger Wasserstände verschließbar, um die geplanten Wasserstände in den Schlossseen halten zu können.

Mit der Optimierung des nördlichen Zulaufs in den Mittleren Bürgersee wurde der Zufluss von Wasser in den See verbessert. Der Graben, der die Straße L 283 kreuzt, wurde von Hindernissen befreit und profiliert, bzw. wiederhergestellt. Im Verlauf des Grabens wurde eine Nährstofffalle aus gewaschenem Kies mit aufwachsenden Röhrichtpflanzen hergestellt, um dem Wasser Nährstoffe zu entziehen, bevor es in den See fließt. Ein Überlauf sorgt für ausreichende Aufenthaltszeiten des Wassers in der Nährstofffalle.

Durch die Optimierung des Zulaufs wird nach Niederschlagsereignissen ablaufendes Wasser schneller in Richtung See geleitet, was sich positiv auf die Wasserbilanz auswirkt.

 

Am südlichen Ufer des Mittleren Schlosssees wurde eine Ergänzung der Uferrandbepflanzung mit ortstypischen Heistern realisiert. Von der Ergänzung der Uferrandbepflanzung ist nicht nur eine teilweise Beschattung der Wasserfläche, sondern vor allem eine Reduzierung der Nährstoffeinträge aus dem oberflächigen Abfluss und durch Winderosion von den nahegelegenen landwirtschaftlichen Flächen zu erwarten.

Gesamtinvestition:

608.573,48 €

Fördermittel:

600.008,28 €

Projektlaufzeit:

2018 - 2020

 

Die Zuwendung erfolgt zu 75 Prozent aus Mitteln des ELER II der Europäischen Union. Das Vorhaben wird im Rahmen der Maßnahme „M07 – Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten“ des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern 2014 bis 2020 gefördert, diese gehört zur Priorität 4a: Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der von der Land- und Forstwirtschaft abhängigen Ökosysteme. Das Vorhaben wird unter Beteiligung des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ kofinanziert.

 

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Graben zwischen Durchlass und See

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