"Auslegung eines Genehmigungsbescheides über die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage im Windeignungsgebiet "Gremersdorf/Rekentin"

"Bekanntmachung nach § 10 Abs. 8 Satz 2 und 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)"

Nr.B 214  | 23.02.2015  | StALU VP  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern

Gemäß § 10 Absatz 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG, in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1740) geändert worden ist und § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV, in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973) geändert worden ist, gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern bekannt:

Mit Bescheid vom 30. Januar 2015 wurde der BS Wind GmbH & Co. KG die Genehmigung gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage und die dazugehörigen notwendigen Erschließungswege, Stellplätze und der windparkinternen Verkabelung im Eignungsgebiet für Windenergieanlagen „Gremersdorf/Rekentin“ erteilt, deren verfügender Teil folgenden Wortlaut hat:

Die Genehmigung vom 30.Januar 2015 beinhaltet antragsgemäß Folgendes:

Die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlagen des Typs ENERCON E 70 E4 mit folgenden baulichen Angaben laut Tabelle 1 in Verbindung mit den Standortdaten laut Tabelle 2:

WEA- Nr.:

1

Hersteller/Typ:

Enercon E-70 E4

Nabenhöhe:

113,5 m

Rotordurchmesser:

71,0 m

Gesamthöhe:

149 m

Nennleistung:

2,3 MW

Tabelle1: Bauliche Angaben

WEA-Nr.

Gemarkung

Flur

Flurstück

Rechtswerta)

Hochwert a)

1

Pöglitz

12

51

33359055

5998688

Tabelle 2: Standortdaten der WEA  a) Lagebezugssystem ETRS89, UTM (6 Grad), Zone 33 

Errichtung und Betrieb der zur genehmigten WEA notwendigen Erschließungswege, Stellplätze und der windparkinternen Verkabelung.

Genehmigung für den Dauerbetrieb der WEA mit Einschränkungen entsprechend den modifizierenden Nebenbestimmungen nach Ziffern 1.2.1.4, 1.2.3.1, 1.2.3.3, 1.2.7.1 des Genehmigungsbescheides (Turbulenzen, Schall, Schattenwurf, Abschaltzeiten Fledermäuse)

Eingeschlossene Entscheidungen anderer Behörden (§ 13 BImSchG):

Die Genehmigung schließt folgende Entscheidungen anderer Behörden mit ein bzw. ersetzt diese:

Die Baugenehmigung gemäß § 72 LBauO M-V

Die Zustimmung gemäß § 14 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 4 LuftVG der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes M-V zur Errichtung der beantragten Windkraftanlage mit einer Gesamtbauhöhe von max. 149,00 m über Grund bzw. max. 168 m über NN

Die Naturschutzgenehmigung gemäß § 40 i.V.m. § 42 Abs. 5 Satz 2 NatSchAG M-V

Die Genehmigung ist zur Konkretisierung des Entscheidungsinhaltes mit Bestimmungen

(Inhalts- und Nebenbestimmungen) verbunden.

Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 VwGO kann durch den Antragsteller (Genehmigungsinhaber) bei Entscheidungen nach den §§ 4, 8, 8a 9, 12, 15 Abs. 2 Satz 2 und 16 BImSchG Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Greifswald schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.

Gegen die Kostenentscheidung allein kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides liegt in der Zeit vom 24.Februar 2015 bis zum 09. März 2015 im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft, Ossenreyerstraße 56, 18439 Stralsund, während der Dienstzeiten

Mo., Mi., Do. von 07.00 - 15.30 Uhr,

Di. von 07.00 - 17.00 Uhr,

Fr. von 07.00 - 14.00 Uhr

zur Einsichtnahme aus.

Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG gilt der Bescheid mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund, angefordert werden.