Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage des Typs Vestas V112 mit einer elektrischen Leistung von 3,075 Megawatt im Windeignungsgebiet Görmin
Amtliche Bekanntmachung nach § 3a Satz 1 und 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
14/15 - 02.06.2015 - StALU MS - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Die Firma Bismarck Wind GmbH & Co. KG mit Sitz in 17121 Trantow hat am 23.10.2014 beim StALU MS einen Antrag auf Feststellung über die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zum Vorhaben "Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage des Typs Vestas V112 mit einer elektrischen Leistung von 3,075 Megawatt im Windeignungsgebiet Görmin" im Wege einer Vorprüfung nach dem UVPG gestellt. Das Vorhaben soll sich einem faktischen Vorbestand von 13 Windkraftanlagen anschließen.
Das StALU MS hat für das Vorhaben als zuständige Genehmigungsbehörde eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß §3c Satz 1 UVPG in Verbindung mit Nummer
1.6.2 der Anlage 1 zum UVPG durchgeführt. Im Ergebnis dieser Vorprüfung stellt die Behörde fest, dass von dem benannten Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichten. Daher wird für dieses Vorhaben im immissionsschutzrechtlichen Hauptverfahren keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.



