Errichtung eines Hähnchenmaststalls mit 39.900 TP einschließlich Nebeneinrichtungen

Amtliche Bekanntmachung nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

AB 11/16 - 04.04.2016 - StALU MS - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

 

A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g

nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 04.04.2016

Die Auhof Agrar GmbH, Gehmkow 37, 17111 Sarow beabsichtigt die Errichtung eines Hähnchenmaststalls mit 39.900 TP einschließlich Nebeneinrichtungen und damit den Betrieb einer gemischten Tierhaltungsanlage (Rinder und Hähnchenmast) am Standort Gehmkow, Gemarkung Gehmkow, Flur 1, Flurstück 734/3.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als Genehmigungsbehörde hat das Vorhaben gemäß § 3c Satz 1 UVPG in Verbindung mit Nummer 7.1.11.2 der Anlage 1 des UVPG einer allgemeinen Vorprüfung des            Einzelfalles unterzogen. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.

Es wird darauf verwiesen, dass diese Feststellung nach § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.