Die Atlas Energieanlagen GmbH & Co. Dritte KG hat einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage im Windeignungsgebiet Loitz gestellt.

Bekanntmachung nach §3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG)

AB 43/16 - 05.12.2016 - StALU MS - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 22.11.2016

Die Atlas Energieanlagen GmbH & Co. Dritte KG, Vikariestraße 1, 45768 Marl, hat am 13.07.2016 (letzte Änderung) einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage des Typs VESTAS V117 im Windeignungsgebiet Loitz, Gemarkung Vorbein, Flur 1, Flurstück 145/12 in 17121 Loitz gestellt.

Das Vorhaben ist nach §1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV vom 2. Mai 2013 (BGBl. I S. 973, 3756)) i. V. m. mit Nummer 1.6.2V des Anhangs 1 zur 4. BImSchV immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte hat als zuständige Genehmigungsbehörde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß §3c Satz 1 i. V. m. § 3e UVPG durchgeführt. Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass von dem Vorhaben keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist für dieses Vorhaben daher nicht erforderlich.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes - Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden.

 Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar (§ 3a Satz 3 UVPG).