Die Ökostrom Dresden GmbH, Adolf-Kalwac-Straße 1E, 01728 Bannewitz, hat einen Antrag auf Änderung der Biogasanlage mit BHKW am Standort Gemarkung Vanselow gestellt.
Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
AB 37/16 - 10.11.2016 - StALU MS - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 4. November 2016
Die Ökostrom Dresden GmbH, Adolf-Kalwac-Straße 1E, 01728 Bannewitz, hat gemäß § 16 BImSchG einen Antrag auf Änderung der Biogasanlage mit BHKW am Standort 17111 Siedenbrünzow, Gemarkung Vanselow, Flur 3, Flurstück 236 gestellt.
Die Änderung umfasst die Aufstellung und den Betrieb eines 2. BHKW inkl. Peripherie.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c in Verbindung mit Nummer 8.4.2.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden.
Es wird darauf verwiesen, dass diese Feststellung nach § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.



