Wesentliche Änderung der bestehenden Milchviehanlage am Standort Gotthun, Gemarkung Gotthun, Flur 1, Flurstücke 34/4, 34/5, 36/10, 36/12, 36/13, 37/3, 404/2, 404/3, 405/1, 405/3, 405/4 und 407.
Amtliche Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
AB 13/16 - 20.04.2016 - StALU MS - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
A m t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g
nach § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 19. April 2016
Die Gotthuner Landwirtschafts- und Handels GmbH, Lindenallee 37 in 17207 Gotthun beabsichtigt die wesentliche Änderung der bestehenden Milchviehanlage am Standort Gotthun, Gemarkung Gotthun, Flur 1, Flurstücke 34/4, 34/5, 36/10, 36/12, 36/13, 37/3, 404/2, 404/3, 405/1, 405/3, 405/4 und 407.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als Genehmigungsbehörde hat das Vorhaben gemäß § 3c Satz 1 UVPG in Verbindung mit Nummer 7.5.1 der Anlage 1 des UVPG einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles unterzogen.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.
Es wird darauf verwiesen, dass diese Feststellung nach § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.



