Verschiebung der Auslegung der Antragsunterlagen zur Errichtung und Betrieb von 1 WEA in der Gemeinde Penkun
Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3,4,6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 8,9 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) u. § 5 Abs. 1,3,4 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)
AB 21/23 - 23.06.2023 - StALU MS - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 1 Windenergieanlage, des Bautyps Vestas V162 mit einer Nennleistung von 7,2 MW, einer Nabenhöhe von 169 m und einer Gesamthöhe von 250 m auf dem Gebiet der Gemeinde Penkun OT Grünz, Gemarkung Grünz Flur 101 Flurstück 135 im Landkreis Vorpommern-Greifswald
Antragstellerin: BS Windertrag Nr.10 GmbH & Co.KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen
Nach Bekanntmachung des o.g. Verfahren gibt das StALU MS bekannt:
Die mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 19.06.2023 gem. § 8 Abs. 1 der 9. BImSchV anberaumte Auslegung der Antragsunterlagen im o.g. Verfahren vom 26.06.2023 bis 27.07.2023 wird hiermit bis auf Weiteres verschoben. Sobald ein neuer Termin für die öffentliche Bekanntmachung und die Auslegung der Antragsunterlagen festgelegt wurde, wird dieser erneut bekannt gegeben.
Neubrandenburg, den 23.06.2023



