Änderung der Biogasanlage mit BHKW am Standort 17217 Penzlin, Gemarkung Klein Lukow, Flur 4, Flurstück 32

Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG)

AB 12/16 - 08.04.2016 - StALU MS - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

 

Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte 8. April 2016

Die Ophelia-Biogas GmbH & Co. KG, Mühlenstraße 8a, 17219 Ankershagen, hat gemäß § 16 BImSchG einen Antrag auf Änderung der Biogasanlage mit BHKW am Standort 17217 Penzlin, Gemarkung Klein Lukow, Flur 4, Flurstück 32 gestellt.

Die Änderung umfasst die Errichtung einer Anlage zur Gärrückstandstrocknung.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c in Verbindung mit Nummer 8.4.2.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden.

Es wird darauf verwiesen, dass diese Feststellung nach § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist.