Errichtung und zum Betrieb von 4 Windenergieanlagen im Windeignungsgebiet "Beseritz"
Gemäß § 21a der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
45/15 - 17.12.2015 - StALU MS - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
Gemäß § 21a der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), geändert durch Artikel 76 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:
Mit Bescheid G 012/15 vom 08.04.2015 wurde der Denker & Wulf AG mit Sitz am Windmühlenberg in 24814 Sehestedt, eine Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 4 Windkraftanlagen des Typs Enercon E70 mit einer Nabenhöhe von 85,00 Metern im Windeignungsgebiet "Beseritz" erteilt. Die Standorte der Windenergieanlagen befinden sich im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte auf den Flurstücken 22, 18, 7/1 und 50/2 der Flur 8 der Gemarkung Beseritz.
Die Genehmigung wurde unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden.
Der Bescheid enthält folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Ohne Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung kann durch den Adressaten Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Streitgegenstand bezeichnen.
Gegen die Kostenentscheidung dieses Bescheides kann der Adressat innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides G 012/15 liegt in der Zeit vom
22.12.2015 bis einschließlich 04.01.2016
im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte Abteilung Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft Helmut-Just-Straße 4, 17036 Neubrandenburg während der Dienststunden in der Zeit von
07:00 – 11:30 und 12:00 –16:30 Uhr (freitags nur vormittags)
zur Einsichtnahme aus.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid auch gegenüber Dritten als zugestellt.



