Errichtung und Betrieb einer Deponie Klasse 0 in Freidorf, Gemarkung Rethwisch, Flur 1, Flurstücke 78/2, 79/2 und 81/2

Amtliche Bekanntmachung nach § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

AB 07/16 - 17.03.2016 - StALU MS - Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte

Amtliche Bekanntmachung

nach § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

 

Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 15.03.2016

 

Die Mecklenburger Metallguss GmbH Waren plant die Errichtung und den Betrieb einer Deponie Klasse 0 in Freidorf, Gemarkung Rethwisch, Flur 1, Flurstücke 78/2, 79/2 und 81/2. Es handelt sich hierbei um eine Monodeponie für die ausschließliche Ablagerung von nicht gefährlichen Inertabfällen (Gießereialtsande).

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als Genehmigungsbehörde hat das Vorhaben gemäß § 3c Satz 2 des UVPG in Verbindung mit Nummer 12.3 der Anlage 1 des UVPG einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls unterzogen. Diese Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes entscheiden.

 

Es wird darauf verwiesen, dass diese Feststellung nach § 3a Satz 3 nicht selbstständig anfechtbar ist.