Errichtung und Betrieb von 16 Windenergieanlagen in Jördenstorf

Bekanntmachung nach § 3c Satz 1 in Verbindung mit Nr. 1.6.2 der Anlage 1 des UVPG

Nr.AB-Nr.: 13/2014  | 20.10.2014  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Die Windpark Jördenstorf GmbH & Co. KG (Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen) beabsichtigt in den Gemarkungen Schwasdorf, Jördenstorf, Gehmkendorf, Klenz und Klein Wüstenfelde (Windeignungsgebiet Jördenstorf) insgesamt 16 Windenergieanlagen vom Typ ENERCON E 101 (Nennleistung 3 MW, Nabenhöhe 135,4 m, Rotordurchmesser 101 m) zu errichten und zu betreiben.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Satz 1 in Verbindung mit Nr. 1.6.2 der Anlage 1 des UVPG durchgeführt.

Die erneute Prüfung vom September 2014 hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.

Rostock, den 17.10.2014

In Vertretung

Herbert Blindzellner