Auslegung der Antragsunterlagen für die Errichtung und den Betrieb von sechs Windenergieanlagen im Windeignungsgebiet Kurzen Trechow

Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Nr.AB-Nr. 23/2013  | 30.08.2013  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Die Windpark Kurzen Trechow GBR (Am Speicher 1, 18246 Kurzen Trechow) plant die Errichtung und den Betrieb von 6 Windenergieanlagen (WEA) im Eignungsgebiet Kurzen Trechow (104) in der Gemeinde Bernitt. Geplant sind 6 WEA vom Typ ENERCON E101 mit einer Leistung von 3 MW und einer Gesamthöhe von 185,9 m. Zu den WEA gehören als Nebeneinrichtungen die erforderlichen Kranstellflächen und Zuwegungen. Die Antragstellerin plant die Inbetriebnahme der WEA im Herbst 2013.

Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG, in Verbindung mit Nr. 1.6.2 des Anhangs der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) beantragt.

Die geplanten 6 WEA bilden zusammen mit 14 weiteren beantragten WEA eine Windfarm im Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG). Für die 14 weiteren WEA werden parallel zwei weitere Genehmigungsverfahren für WEA durchgeführt. Laut UVPG ist für Windfarmen mit 20 oder mehr Windenergieanlagen eine UVP durchzuführen. Anlagen, die in Nr. 1.6.2 des Anhangs der 4. BImSchV genannt sind und zu deren Genehmigung nach dem UVP-Gesetz ein Verfahren mit UVP durchzuführen ist, sind nach § 10 BImSchG zu genehmigen, d.h. mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Maßgebende Vorschrift für die Beteiligung der Öffentlichkeit ist neben § 10 BImSchG die Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetztes (9. BImSchV).

Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren und die Umweltverträglichkeitsprüfung ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg.

Der Antrag und die Unterlagen werden wie folgt einen Monat zur Einsichtnahme ausgelegt:

1.    Im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Zimmer 953

Erich-Schlesinger-Str. 35

18059 Rostock,

Mo:      7.30 – 11.30 Uhr und 12.00 – 16.30 Uhr

Di:       7.30 – 11.30 Uhr und 12.00 – 17.00 Uhr

Mi:       7.30 – 11.30 Uhr und 12.00 – 16.30 Uhr

Do:      7.30 – 11.30 Uhr und 12.00 – 16.30 Uhr

Fr:       7.30 – 12.30 Uhr

2.    Im Rathaus Bützow

Bauamt Zimmer 1.07

Am Markt 1

18246 Bützow

Mo:      8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 14.00 Uhr

Di:       8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.30 Uhr

Mi:       8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr

Do:      8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Fr:       8.00 – 12.00 Uhr

Die Auslegung beginnt am 16.09.2013 und endet mit Ablauf des 15.10.2013. Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 16.09.2013 bis einschließlich 29.10.2013 schriftlich bei den o.g. Behörden erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Sofern Einwendungen erhoben worden sind, kann die zuständige Behörde diese mit der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, erörtern. Der Erörterungstermin wird auf den 11.12.2013 um 09:30 Uhr im Rathaussaal der Stadt Bützow (Rathaus, Am Markt 1, 18246 Bützow) festgesetzt. Die frist- und formgerecht erhobenen Einwendungen werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Rostock, den 20.08.2013

Hans-Joachim Meier