Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Windeignungsgebiet Dalwitz

Bekanntmachung nach § 3c Satz 1 in Verbindung mit Nr. 1.6.2 der Anlage 1 des UVPG

Nr.AB-Nr. 20/2013  | 28.08.2013  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Die Windpark Dalwitz GmbH & Co. KG (Kurfürstenallee 23a, 28211 Bremen) beabsichtigt in der Gemarkung Gnoien (Windeignungsgebiet Dalwitz (107)) zwei Windenergieanlagen vom Typ ENERCON E101 (Nennleistung 3,0 MW, Nabenhöhe 135,40 m, Rotordurchmesser 101,0 m) zu errichten und zu betreiben.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg als Genehmi-gungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Satz 1 in Verbin-dung mit Nr. 1.6.2 der Anlage 1 des UVPG durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nach-teiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.

Rostock, den 26.08.2013

Hans-Joachim Meier