Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage im Windeignungsgebiet Carinerland West

Bekanntmachung nach § 3c Satz 1 in Verbindung mit Nr. 1.6.2 der Anlage 1 des UVPG

Nr.AB-Nr. 19/2013  | 28.08.2013  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
Die KNE Windpark Nr. 5 GmbH & Co. KG (Meschendorfer Weg 12, 18230 Rerik) beabsich-tigt in der Gemarkung Panzow (Windeignungsgebiet Carinerland West N1) eine Windener-gieanlage vom Typ ENERCON E70 E4 (Nennleistung 2,3 MW, Nabenhöhe 113,50 m, Rotor-durchmesser 71,0 m) zu errichten und zu betreiben.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg als Genehmi-gungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Satz 1 in Verbin-dung mit Nr. 1.6.2 der Anlage 1 des UVPG durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nach-teiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.

Rostock, den 23.08.2013

Hans-Joachim Meier