Errichtung und Betrieb von 17 Windenergieanlagen im Windeignungsgebiet Kambs
Bekanntmachung nach § 3c Satz 1 in Verbindung mit Nr. 1.6.2 der Anlage 1 des UVPG
Die KNE Windpark Hof Tatschow GmbH & Co. KG (Goethestr. 37 in 18209 Bad Doberan) beabsichtigt im Eignungsgebiet Kamps in den Gemarkungen Kamps (Flur 1), Hof Tatschow (Flur 2) und Passin (Flur 3), siebzehn Windenergieanlagen vom Typ NORDEX N 100 (Nennleistung 2,5 MW, Nabenhöhe 140 m, Rotordurchmesser 100 m) zu errichten und zu betreiben ("WEA Kamps I" Az.:5712.0.106-109).
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg als Genehmigungsbehörde hat auf Antrag eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Satz 1 in Verbindung mit Nr. 1.6.2 der Anlage 1 des UVPG durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.
Rostock, den 10.07.2013
Hans-Joachim Meier