Errichtung und Betrieb einer landwirtschaftlichen Biogasanlage in Baumgarten

Bekanntmachung nach § 3 c Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Ziffer 1.11.1.2 der Anlage 1 des UVPG

Nr.AB-Nr. 33/2012  | 22.10.2012  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Der landwirtschaftliche Betrieb Jens Lötter, Am Rauhen Berg 1, 18246 Baumgarten, beabsichtigt, eine Biogasanlage in der Gemeinde Baumgarten, Gemarkung Baumgarten, Flur 2, Flurstücke 26 und 27, zu errichten und zu betreiben.

Die Biogasanlage mit einer Produktionskapazität von 1.430.000 Nmģ/a Rohgas besteht im Wesentlichen aus einem Fermenter mit Gasspeicher, einem Nachgärer mit Gasspeicher, einem Gasspeicher auf einem bereits bestehenden Gärrestlager, einem Biogas-Lager von ca. 7,2 t, und einem Technikraum. Das Biogas wird in zwei Blockheizkraftwerken (Gesamtfeuerungswärmeleistung 1.017 kW) je einem Verbrennungsmotor (Gasmotor) zugeführt. Für die Erzeugung von Biogas werden Rindergülle und -mist sowie nachwachsende Rohstoffe eingesetzt.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 2 in Verbindung mit Ziffer 1.11.1.2 der Anlage 1 des UVPG durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes- Immissionsschutzgesetzes entscheiden.

Rostock, den 19.10.2012

Hans-Joachim Meier