Wesentliche Änderung einer bestehenden landwirtschaftlichen Biogasanlage in Lüchow

Bekanntmachung nach § 3 a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Ziffer 1.11.1.2 Spalte 2 der Anlage 1 des UVPG

Nr.AB-Nr. 31/2012  | 17.09.2012  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Die Bioenergie Lüchow GmbH & Co. KG, Lüchow 4 in 17197 Altkalen beabsichtigt die Biogasanlage Lüchow 2 in der Gemarkung Granzow, Flur 2, Flurstücke 125/2, 125/3, 125/4 wesentlich zu ändern und in der geänderten Form zu betreiben.

Die Anlage besteht nach der Änderung im Wesentlichen aus einer Fahrsiloanlage, drei Fermentern mit Gasspeicher, zwei Gärrestlagerbehältern und vier Blockheizkraftwerken (mit Zündstrahlmotoren), bei einer Produktionskapazität von 3,9 Mio. Nmģ/a Rohgas (entspricht einer Erhöhung um 1,2 Mio. Nmģ/a Rohgas) und einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 2 893 kW. Für die Biogaserzeugung werden Schweine- und Fischgülle sowie nachwachsende Rohstoffe eingesetzt.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1.11.1.2 Spalte 2 der Anlage 1 des UVPG durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.

Rostock, d. 14.09.2012

Hans-Joachim Meier