Hochwasserschutz durch Wasserrückhalt in der Fläche
Unterstützung von Wassermanagementmaßnahmen durch Flurneuordnung im Amtsbereich des StALU MM
Das Sommerhochwasser 2011 in MV liegt ein Jahr zurück. In zahlreichen Veröffentlichungen wurde und wird deshalb Rückschau gehalten, was von den in Auswertung des Ereignisses formulierten Maßnahmen zur Eindämmung der Hochwassergefahr bisher umgesetzt wurde.
Als ein wesentliches Ziel wurde damals neben dem technischen Hochwasserschutz die Rückhaltung des Wassers in der Fläche erklärt. Durch die mangelnde Verfügbarkeit der hierzu benötigten Fläche und durch fehlendes Einvernehmen mit den Bewirtschaftern konnten jedoch viele Projekte bisher nicht umgesetzt werden. Um dieses Problem im Bereich des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) zu lösen, werden flächenbedeutende Maßnahmen zum Wassermanagement durch Flurneuordnungsverfahren flankiert.
Mit Hilfe von Fördermitteln der EU und des Landes werden diese wasserbaulichen Maßnahmen zur Umsetzung der Vorgaben aus der europäischen Wasserrahmenrichtlinie realisiert. Dabei geht es zum einen um die Sicherung der Wasserqualität, zum anderen um die Wiederherstellung eines nachhaltig funktionierendes Ökosystems unter Beachtung der zunehmenden Wetterextreme. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die Renaturierung der Alten Nebel zwischen Güstrow und Bützow.
Bis dato wurden im Rahmen des entsprechenden Flurbereinigungsverfahrens folgende Maßnahmen bereits realisiert:
• Sanierung der Brücke über den Bützow-Güstrow-Kanal - Okt. 2010
- Ausbau Weg zur Schleuse - Nov. 2010
• Ausbau Weg zur Eisenbahnbrücke, Juli 2011
- Ausbau Feldgehölz am Lindhorst - Dez. 2011
• 1. Bauabschnitt Renaturierung der Alten Nebel - Mai 2012
Ab November 2012 wird im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens der 2. Bauabschnitt der Renaturierung der "Alten Nebel" zwischen Gülzow und Bützow umgesetzt. Ab Anfang 2013 beginnen die Bauarbeiten zur Errichtung einer Fischaufstiegsanlage am Streichwehr bei Parum. Im Zuge der Bauarbeiten wurde und wird ein naturnaher Flusslauf mit seitlichen Überschwemmungsflächen so gestaltet, dass höhere Durchflüsse in einem breiteren Profil mit niedrigeren Wasserständen abfließen können.
Damit werden die Anforderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zur Wiederherstellung eines "guten ökologischen Zustandes" des Fließgewässers (größere Naturnähe und ökologische Durchgängigkeit) umgesetzt. Davon profitiert zugleich der Moorkörper – das Wasser kann länger in der Landschaft gehalten werden - und die Grünlandflächen werden nicht mehr so schnell überflutet. Mit Umsetzung dieser Maßnahmen wird somit ein aktiver Beitrag sowohl zum Hochwasserschutz als auch zum Moorschutz geleistet.
Im Flurbereinigungsverfahren werden im Vorfeld die Eigentumsverhältnisse so geordnet, dass sowohl den Belangen der wirtschaftenden Betriebe und der Grundstückseigentümer als auch den Belangen des Wasser- und des Hochwasserschutzes Rechnung getragen wird. Die Flurneuordnungsbehörde hat zur Sicherung der landwirtschaftlichen Nutzung und zur Umsetzung des zweiten Bauabschnittes zur Renaturierung der Alten Nebel die Vorbereitung zur vorzeitigen Besitzeinweisung getroffen.
Ziel der vorzeitigen Besitzeinweisung ist es:
1. die durch den Entwicklungskorridor in Anspruch genommenen Flurstücke bzw. Flurstücksteile durch gleichwertige Tauschflächen für die landwirtschaftlichen Betriebe zu kompensieren.
2. den Grundstückseigentümern die zum Ausgleich der in Anspruch genommen Flächen zugewiesenen Ersatzflächen in der Örtlichkeit anzuzeigen.
3. den Bewirtschaftungswechsel von 2012 auf 2013 geordnet überführen zu können.
4. die Flächenbereitstellung für die Umsetzung des 2. Bauabschnittes zu gewährleisten.
Die Situationen werden in folgenden Kartenausschnitten verdeutlicht
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Die öffentliche Bekanntmachung der vorläufigen Besitzeinweisung erfolgt voraussichtlich Anfang Oktober 2012 in den Mitteilungsblättern des Amtes Güstrow-Land und des Amtes Bützow-Land.
Den Teilnehmern werden die Nachweise für Fläche und Wert der alten und neuen Flurstücke sowie ein dazugehöriger Kartenauszug der neuen Flurstücke, in die sie vorläufig in den Besitz eingewiesen werden, zugesandt.