Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen in Schlage - Genehmigungsbescheid
Amtliche Bekanntmachung nach § 19 Abs. 3 Satz 2 und 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat der BS Windertrag GmbH (Joachim-Karnatz-Allee 1, 10557 Berlin) mit Bescheid vom 20.03.2025 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 16b Abs. 7 i.V.m. Abs. 8 BImSchG für die wesentliche Änderung der WEA am Betriebsstandort Schlage (Gemarkung Schlage, Flur 1, Flurstück 220 und Gemarkung Göldenitz, Flur 1, Flurstück 220) erteilt.
Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Wortlaut:
- Auf Antrag vom 18.12.2024 (PE am 07.01.2025) wird der BS Windertrag GmbH die Genehmigung erteilt, den Typ, den Standort und den Betriebsmodus der mit Bescheid vom 12.12.2024 genehmigten Windenergieanlagen (WEA) im Vorranggebiet für WEA Schlage (130) wie folgt wesentlich zu ändern:
Die Anlagen weisen damit folgende Merkmale auf:
ID |
Typ |
max. elektr. Leistung [MW] |
Naben-höhe
[m] |
Rotor-durch-messer [m] |
Gesamt-höhe über Grund [m] |
Gesamt-höhe über NN [m] |
Schallleis-tungspegel1 Le, max [dB(A)] |
1179-02 |
VESTAS V150-6.0 MW |
tags: 6,0 nachts: 3,56 |
105,0 |
150,0 |
180,0 |
223,3 |
tags: 105,9 nachts: 100,7 |
1179-03 |
VESTAS V150-4.2 MW |
4,2 |
123,0 |
150,0 |
198,0 |
237,1 |
tags/nachts: 105,3 |
Tabelle 1: Technische Merkmale der WEA
1 inkl. Unsicherheit der Emissionsdaten gem. Ziff. 3b), 3c) und 4.1 der LAI-Hinweise
Die WEA werden an folgenden Standorten genehmigt:
ID |
ETRS 89 UTM 6 Grad Zone 33 |
Gemarkung |
Flur |
Flurstück |
|
1179-02 |
R: 33322120 |
H: 5989133 |
Schlage |
1 |
220 |
1179-03 |
R: 33322506 |
H: 5989064 |
Göldenitz |
1 |
220 |
Tabelle 2: Standort der WEA
- Die sofortige Vollziehung der Nebenbestimmungen 4.2 bis 4.3 wird angeordnet.
Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, der auch die Entscheidungsbegründung enthält, kann in der Zeit vom 28.04.2025 bis einschließlich 12.05.2025 unter www.stalu-mv.de/mm/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz/ eingesehen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugänglichmachung zur Verfügung gestellt zu bekommen (Kontakt: 0385-58867541).
Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock erhoben werden. Der Widerspruch eines Dritten ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs oder der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden.