Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Durchführung des Anhörungsverfahrens nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG M-V) zur Neufestsetzung der Trinkwasserschutzzonen für die Wasserfassung Mierendorf in der Gemeinde Plaaz vom Amt Güstrow Land vom 23.10.2024 bis 20.11.2024

Nr.TWSZ Mierendorf/ Plaaz I AZ 13051/017/154/395/24 | StALU MM  | 10.10.2024  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

 

Durchführung des Anhörungsverfahrens nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG M-V) zur Neufestsetzung der Trinkwasserschutzzonen für die Wasserfassung Mierendorf/ Gemeinde Plaaz

 

I.

Im Auftrag des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes (WAZ) Güstrow-Bützow-Sternberg, stellte die EURAWASSER Nord GmbH am 04.10.2023, letztmalig ergänzt am 26.09.2024, den o.g. Antrag. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten für die Wasserfassungen Mierendorf auf der Grundlage der §§ 51, 52, des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) ein bestehendes Schutzgebiet mit neuen Fördermengen und neuem Flächenzuschnitt neu festzusetzen. Dazu werden diese Unterlagen ausgelegt:

 

Antrag auf Feststellung der Trinkwasserschutzzonen für die Wasserfassung Mierendorf/ Gemeinde Plaaz 

Die geplante Schutzzone auf Grundlage der Trinkwasserschutzkonzeption zur bedarfsorientierten Entwicklung der Wasserversorgung im Verbandsgebiet soll die Wasserfassung Drölitz perspektivisch ablösen und ihr Versorgungsgebiet der Wasserfassung Mierendorf angegliedert werden. Die Unterschutzstellung der alten TWSZ II und TWSZ III laut Beschluss Nr. K 44 vom 11.03.1981 wird dabei aufgehoben.

 

Gemäß § 122 Abs. 2 und 3 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg – Vorpommern (LWaG) ist die Festsetzung von Wasserschutzgebieten in einem förmlichen Verwaltungsverfahren, welches eines Anhörungsverfahrens nach den Bestimmungen des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG M-V) in Verbindung mit dem Planungssicherstellungsgesetzt (PlanSiG) bedarf, durchzuführen. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) ist nach § 107 Abs. 4 S. 2 lit.a) LWaG Anhörungsbehörde für dieses durchzuführende Verfahren.

 

II.

Die Unterlagen zur Neufestsetzung des Trinkwasserschutzgebietes der Wasserfassung Mierendorf liegen im Zeitraum vom 23.10.2024 bis 20.11.2024 im Amt Güstrow Land für die Gemeinde Plaaz, Haselstraße 4, 18273 Güstrow, Zimmer 205 zur Einsicht aus. Sie werden zusätzlich auf der Internetseite des Amtes und des StALU MM erreichbar sein. Laut VwvfG M-V § 27a Ziffer (2) wird auf deren Internetseite die öffentliche und ortsübliche Bekanntmachung zugänglich sein.

 

III.

Die Unterlagen für das Verwaltungsverfahren sind öffentlich einsehbar und werden

im Zeitraum 23.10. bis 20.11.2024 ausgelegt:

1. Amt Güstrow Land für die Gemeinde Plaaz, Haselstraße 4, 18273 Güstrow, 03843 6933-38, Frau Engelbrecht, Zimmer 205

 a.engelbrecht@am-guestrow-land.de

Öffentliche Bekanntmachungen (B) (amt-guestrow-land.de)

Montag, Dienstag; Donnerstag; Freitag:                   09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 14:00 – 18:00 Uhr und Donnerstag:          14:00 -16:00 Uhr

 

2. Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) 18069 Rostock, An der Jägerbäk 3, Dezernat 42, Zimmer 4.05, Tel.-Nr.: 0385-58867426 Frau Farack

https://www.stalu-mv.de/mm/Service/Presse_Bekanntmachungen/

Montag - Donnerstag 9:00 – 15:30 Uhr; Freitag 9:00 – 13:00 Uhr

Einwendungen gegen das Vorhaben können ab dem ersten Tag der Auslegung bis einschließlich 04.12.2024 schriftlich oder zur Niederschrift bei den o.g. Behörden erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Da das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) auch ohne pandemische Maßnahmen anwendbar ist, kann auch digital geantwortet werden:

StALU MM-Einwendungen-A4 ( stalumm-einwendungen-a4@stalumm.mv-regierung.de)

In allen anderen Fällen sind Name, Anschrift und Unterschrift der Einwender in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Die Entscheidung wird öffentlich bekannt gegeben. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Hinweis: In den Auslegungsstellen können aufgrund von Pandemien Maßnahmen zum Infektionsschutz getroffen werden. Deshalb kann der sonst gewohnte, ungehinderte Zugang zu den Unterlagen in den Ämtern im genannten Zeitraum unterschiedlich geregelt und auch begrenzt werden. Daher sind vorherige Terminvereinbarungen erforderlich.

 

Lutz Klingbeil

Anlagen siehe:

Trinkwasserschutzzone Mierendorf Plaaz (stalu-mv.de)