Antrag auf Änderungsgenehmigung bzgl. der Änderung der Biogasanlage „Jürgenshagen“ der Agrargesellschaft Jürgenshagen mbH am Standort 18246 Jürgenshagen - Auslegung Genehmigungsbescheid

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) nach § 10 Abs. 7 und 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Nr.AA-Nr.: 05/2024  | 06.02.2024  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat der Agrargesellschaft Jürgenshagen mbH mit Bescheid vom 19.12.2023 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung der Biogasanlage am Betriebsstandort Jürgenshagen (Gemarkung Jürgenshagen, Flur 2, Flurstücke 235/1, 235/2, 236/1 und 236/2) erteilt.

Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Wortlaut:

           

  1. Auf der Grundlage des § 16 BImSchG i.V.m. Nr. 8.6.3.1 (Verfahrensart GE), 9.1.1.2 sowie Nr. 9.36 (Verfahrensarten V) des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie § 1 Abs. 2 der 4. BImSchV wird auf Antrag der Agrargesellschaft Jürgenshagen mbH, Gischower Weg 116 a in 18246 Jürgenshagen vom 30.10.2020 (Posteingang im StALU MM, Rostock am 09.11.2020) und nach Vollständigkeit der Antragsunterlagen am 20.12.2022 (Eingang der Nachforderung) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Erweiterung der Biogasanlage Jürgenshagen durch:
  • Änderung der bisher genehmigten Inputstoffe und deren Mengen
  • Erhöhung der gesamten Inputmenge von 31.390 t/a auf 51.000 t/a
  • Erhöhung der produzierten Biogasmenge von 6,31 Mio Nm³/a auf 6,61 Mio. Nm³/a

auf dem Grundstück in 18246 Jürgenshagen

Gemarkung

Jürgenshagen

Flur

2

Flurstücke

235/1, 235/2, 236/1, 236/2

erteilt.

Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, der auch die Entscheidungsbegründung enthält, kann in der Zeit vom 06.02.2024 bis einschließlich 19.02.2024 wie folgt eingesehen werden.

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

An der Jägerbäk 3

18069 Rostock

Mo bis Do:      7:30 – 15:30 Uhr

Fr:                   7:30 – 13:00 Uhr

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme nach telefonischer Absprache (0385-58867524) auch außerhalb dieser Zeiten möglich.

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich unter der vorstehenden Adresse oder elektronisch unter poststelle@stalumm.mv-regierung.de beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg angefordert werden.

Der Genehmigungsbescheid wird zudem auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg unter http://www.stalu-mv.de/mm/Service/Bekanntmachungen-nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz/ veröffentlicht.

Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock erhoben werden.