Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen im Rahmen eines Repowerings südlich der Gemeinde Tarnow - Auslegung Genehmigungsbescheid

Amtliche Bekanntmachung nach § 21a Abs. 1 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionschutzgesetzes

Nr.AA-Nr.: 03/2024  | 22.01.2024  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat der enercity Erneuerbare Projekte GmbH & Co. KG (Nessestraße 24, 26789 Leer) mit Bescheid vom 20.12.2023 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen am Betriebsstandort Tarnow (Gemarkung Tarnow, Flur 2, Flurstücke 80/4, 74/31 und 91/3) erteilt.

Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Wortlaut:

  1. Auf Antrag vom 28.09.2022 wird der Enercity Erneuerbare Projekte GmbH & Co. KG die Genehmigung erteilt, wie folgt drei Windenergieanlagen (WEA) im Rahmen eines Repowerings zu errichten und zu betreiben.

Die Anlagen weisen folgende Merkmale auf:

ID

Typ

max. elektr. Leistung [MW]

Naben-höhe [m]

Rotor-durch-messer [m]

Gesamt-höhe über Grund

[m]

max. Gesamt-höhe über NN [m]

Schallleistungspegel

Le, max * [dB(A)]

1227-01

NORDEX N-133 (STE)

4,8

125,4

133,2

192,0

 227,76

 

106,2

1227-02

NORDEX N-133

(STE)

4,8

125,4

133,2

192,0

223,75

106,2

1227-03

NORDEX N-133

(STE)

4,8

125,4

133,2

192,0

226,33

 

106,2

* der Le,max enthält die Unsicherheit der Emissionsdaten gem. Ziff. 3b), 3c) und 4.1 der LAI-Hinweise

Tabelle 1: Technische Merkmale der WEA

Die WEA werden an folgenden Standorten genehmigt:

ID

ETRS 89 UTM 6 Grad Zone 33

Gemarkung

Flur

Flurstück

1227-01

R: 33303314

H: 5961680

Tarnow

2

80/4

1227-02

R: 33303687

H: 5961531

Tarnow

2

74/31

1227-03

R: 33303517

H: 5961198

Tarnow

2

91/3

Tabelle 2: Standort der WEA

Zu den genehmigten Anlagen gehören als Nebeneinrichtungen die Kranstellplätze sowie die neu herzustellenden Zuwegungen von den WEA bis zur nächsten bestehenden öffentlichen Zuwegung (Straße oder Weg).

  1. Der Betrieb der WEA wird insoweit eingeschränkt, als dass die von den WEA verursachten Geräuschimmissionen im gesamten Einwirkungsbereich nicht zu einer unzulässigen Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 der TA Lärm beitragen dürfen. Für die maßgeblichen Immissionsorte gelten insbesondere folgende Teil-Immissionswerte für den Beurteilungszeitraum „nachts“:

IO Tarnow, Ausbau Süd 1               41 dB(A)

IO Tarnow, Gartenstraße 8             39 dB(A)

IO Tarnow, Am Mühlberg 4             38 dB(A)

IO Tarnow, Hauptstraße 27a          39 dB(A)

IO Prüzen, Bützower Str. 1             38 dB(A)

IO Prüzen, Neuhofer Weg 15         38 dB(A)

  1. Die sofortige Vollziehung sämtlicher Nebenbestimmungen wird angeordnet.
  2. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht bis zum 01.01.2027 mit dem Bau der Anlagen begonnen wurde.
  3. Für die Kosten des Verfahrens ergeht ein gesonderter Kostenbescheid.

Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, der auch die Entscheidungsbegründung enthält, kann in der Zeit vom 23.01.2024 bis einschließlich 05.02.2024 wie folgt eingesehen werden.

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

An der Jägerbäk 3

18069 Rostock

Mo bis Do:      7:30 – 15:30 Uhr

Fr:                   7:30 – 13:00 Uhr

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme nach telefonischer Absprache (0385-58867518) auch außerhalb dieser Zeiten möglich.

Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist als zugestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock erhoben werden.