Antrag auf Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen (Repowering) der wpd – Windpark Nr. 530 GmbH & Co. KG in den Gemarkungen Goldewin, Groß Schwiesow und Kassow; Auslegung Gemehmigungsbescheid

Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 7 und 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Nr.AA-Nr.: 47/2023  | 20.11.2023  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat der wpd – Windpark Nr. 530 GmbH & Co. KG (Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen) mit Bescheid vom 27.09.2023 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen im Rahmen eines Repowerings am Betriebsstandort Mistorf (Gemarkung Kassow, Flur 1, Flurstück 169; Gemarkung Goldewin, Flur 4, Flurstück 35; Gemarkung Groß Schwiesow, Flur 1, Flurstücke 173, 177, 381, 424 und 169) erteilt.

Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Wortlaut:

1.

Auf Antrag vom 01.11.2019 (Eingang 25.11.2019), wesentlich geändert mit Antrag vom 30.06.2021 (Eingang 05.07.2021) wird der wpd – Windpark Nr. 530 GmbH & Co. KG die Genehmigung erteilt, im Rahmen eines Repowerings wie folgt fünf Windenergieanlagen (WEA) zu errichten und zu betreiben.

Die Anlagen weisen folgende Merkmale auf:

ID

Typ

max. elektr. Leistung [kW]

Naben-höhe [m]

Rotor-durch-messer [m]

Gesamt-höhe über Grund [m]

max. Gesamt-höhe über NN [m]

Schallleistungs-pegel

Le, max * [dB(A)]

1172-01

General Electric

GE 5.5 -158 (STE)

tags:

5.500

nachts:

4.800

120,9

158,0

199,9

 

 235,00

 

tags: 107,7
[Mode NO]

nachts: 104,7
[Mode NRO 103]

1172-02

General Electric

GE 5.5 -158 (STE)

tags:

5.500

nachts:

4.800

120,9

158,0

199,9

 

225,90

 

tags: 107,7
[Mode NO]

nachts: 104,7
[Mode NRO 103]

1172-03

General Electric

GE 5.5 -158 (STE)

tags:

5.500

nachts:

4.340

120,9

158,0

199,9

 

226,10

 

tags: 107,7
[Mode NO]

nachts: 102,7
[Mode NRO 101]

1172-04

General Electric

GE 5.5 -158 (STE)

tags:

5.500

nachts:

4.090

120,9

158,0

199,9

 

231,10

 

tags: 107,7
[Mode NO]

nachts: 101,7
[Mode NRO 100]

1172-05

General Electric

GE 5.5 -158 (STE)

tags:

5.500

nachts:

4.090

120,9

158,0

199,9

 

223,30

 

tags: 107,7
[Mode NO]

nachts: 101,7
[Mode NRO 100

* der Le,max enthält die Unsicherheit der Emissionsdaten gem. Ziff. 3b), 3c) und 4.1 der LAI-Hinweise

Tabelle 1: Technische Merkmale der WEA

 

 

Die WEA werden an folgenden Standorten genehmigt:

ID

ETRS 89 UTM 6 Grad Zone 33

Gemarkung

Flur

Flurstück

1172-01

R: 33310058

H: 5972725

Kassow

1

169

1172-02

R: 33310137

H: 5972268

Goldewin

4

35

1172-03

R: 33309917

H: 5971866

Groß Schwiesow

1

173 und 177

1172-04

R: 33310267

H: 5971137

Groß Schwiesow

1

381 und 424

1172-05

R: 33310085

H: 5971460

Groß Schwiesow

1

169

Tabelle 2: Standorte der WEA

Zu den genehmigten Anlagen gehören als Nebeneinrichtungen die Kranstellplätze sowie die neu herzustellenden Zuwegungen von den WEA bis zur nächsten bestehenden öffentlichen Zuwegung (Straße oder Weg).

2.

Der Betrieb der fünf WEA wird insoweit eingeschränkt, als dass die von den WEA verursachten Geräuschimmissionen im gesamten Einwirkungsbereich nicht zu einer unzulässigen Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nr. 6.1 der TA Lärm beitragen dürfen. Für die maßgeblichen Immissionsorte gelten insbesondere folgende Teil-Immissionswerte für den Beurteilungszeitraum „nachts“:

          - IO Augustenruh 2                                                           35 dB(A)

          - IO Augustenruh 3                                                           34 dB(A)

          - IO Groß Schwiesow, Storchenweg 20                           34 dB(A)

          - IO Groß Schwiesow, Am Park 12                                  34 dB(A)

          - IO Neu Kassow Nr. 11                                                   39 dB(A)

          - IO Goldewin Ausbau 6                                                   40 dB(A)

          - IO Goldewin 1                                                                37 dB(A)

          - IO Goldewin, Zum Bahndamm 2                                   39 dB(A)

          - IO Kassow Hof 5                                                            36 dB(A)

3.

Für die beantragten WEA ID 1172-01 bis 1172-05 wird gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG eine artenschutzrechtliche Ausnahme von den Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG bei Durchführung von FCS-Maßnahmen zugelassen.

4.

Die sofortige Vollziehung sämtlicher Nebenbestimmungen wird angeordnet. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht bis zum 01.11.2026 der bestimmungsgemäße Betrieb der Anlagen aufgenommen worden ist.

5.

Die wpd – Windpark Nr. 530 GmbH & Co. KG hat ein Ersatzgeld in Höhe von 167.098,00 EUR zu zahlen. Die Bankverbindung und das Kassenzeichen werden der Vorhabenträgerin nach angezeigtem Baubeginn durch das StALU MM mitgeteilt.

6.

Für die Kosten des Verfahrens ergeht ein gesonderter Kostenbescheid.

Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, der auch die Entscheidungsbegründung enthält, kann in der Zeit vom 21.11.2023 bis einschließlich 04.12.2023 wie folgt eingesehen werden.

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

An der Jägerbäk 3

18069 Rostock

Mo bis Do:      7:30 – 15:30 Uhr

Fr:                   7:30 – 13:00 Uhr

Darüber hinaus ist die Einsichtnahme nach telefonischer Absprache (0385-58867516) auch außerhalb dieser Zeiten möglich.

Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich unter der vorstehenden Adresse oder elektronisch unter poststelle@stalumm.mv-regierung.de beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg angefordert werden.

Darüber hinaus wird der Genehmigungsbescheid ab dem 21.11.2023 im zentralen Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (UVP-Portal) unter https://www.uvp-verbund.de/mv veröffentlicht.

Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock erhoben werden.