Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Erörterung, nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz M-V (VwVfG M-V) i.V.m. § 5 Abs. 3 und 4 PlanSiG

Nr.Nr.AA-Nr.: 44/2023  | 11.10.2023  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Der Antrag auf Planfeststellung „Renaturierung der Recknitz von Dudendorf und Tessin“, als Maßnahme zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, wurde am 07.07.2022 eingereicht:

 

Hier:

Die Erörterung, nach § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz M-V (VwVfG M-V) i.V.m. § 5 Abs. 3 und 4 PlanSiG, erfolgt statt in einem klassischen Erörterungsverfahren, vom 30.10. bis zum 13.11.2023 in einer digitalen Erörterung nach Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch gegenseitige schriftliche oder elektronische Stellungnahme statt einer Live-Veranstaltung

 

PFV Recknitz/ AZ überg.375/ 2022 | StALU MM | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

I.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Rostock (StALU MM) beabsichtigst die Renaturierung der Recknitz zwischen Dudendorf und Tessin sowie der Hauptzuflüsse (Reppeliner Bach, Maibach und Drews Bäk) innerhalb der Talniederung der Recknitz. Geplant ist im Wesentlichen die Neutrassierung eines mäandrierenden Flusslaufes mit einem beidseitig nutzungsfreien Gewässer­ent­wicklungs­korridor. Der vorhandene kanalartige Gewässerlauf wird stillgelegt. Staubauwerke werden rückgebaut.

Das Renaturierungsvorhaben wird im Gebiet des Amtes Tessin in den Gemeinden Stadt Tessin, Zarnewanz, Gnewitz, Stubbendorf und Thelkow, Landkreis Rostock sowie im Amt Recknitz-Trebeltal in der Gemeinde Dettmansdorf, Landkreis Vorpom­mern-Rügen, durchgeführt. Im Renaturierungsabschnitt ist die Recknitz ein Gewässer I. Ordnung.

Mit der Renaturierung sollen die Maßnahmen Reck-1700_M01 und M02 sowie RECK-1900_M01 (Reppeliner Bach) und RECK-0400_M01 (Maibach) aus der aktuellen Bewirtschaftungs­planung umgesetzt werden. Bewirtschaftungsziel ist der gute Zustand.

 

Nach § 67 Abs. 2 WHG ist die Recknitzrenaturierung ein Gewässerausbau und in Verbindung mit § 68 Abs. 1 WHG ergibt sich die Notwendigkeit einer Planfeststellung.

Die Planfeststellung ist ein förmliches Verwaltungsverfahren, welches eines Anhörungsverfahrens nach den Bestimmungen des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG M-V) bedarf. Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM) ist nach § 107 Abs. 4 S. 2 lit. a) LWaG Anhörungsbehörde für dieses durchzuführende Verfahren.

II.

Die Unterlagen zur Planfeststellung „Renaturierung der Recknitz von Dudendorf und Tessin, lagen im Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.08.2022 im Amt Tessin, und im Amt Recknitz-Trebeltal zur Einsicht aus. Ebenso waren die Unterlagen im StALU MM in Rostock und auf der jeweiligen Internetseite digital einsehbar. Laut VwVfG M-V § 27a Ziffer (2) wird hier für die Erörterung in der öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachung die Internetseite angegeben.

III.

Der Erörterungstermin wird als Online-Konsultation im Zeitraum 30.10. bis zum 13.11.2023 abgehalten. Diese Form des öffentlichen Termins, wurde im Mai 2020 aufgrund von Versammlungsbeschränkungen in Folge der Corona-Pandemie mit dem Planungssicherstellungsgesetz des Bundes befristet, inzwischen bis 31.12.2023, eingeführt. Wesentliches Ziel der Online-Konsultation ist es, wie im Erörterungstermin vor Ort auch, die vorgebrachten Einwendungen unter Berücksichtigung der Argumentationen der Antragstellerinnen und der Stellungnahmen der Fachbehörden zu erörtern.

Auf dieser Grundlage wurden durch den Vorhabensträger, sowie durch Fachbehörden, schriftliche Erwiderungen und Erläuterungen erarbeitet. Die zu behandelnden Informationen sind über die Internetseite des StALU MM ab 30.10.2023:

https://www.stalu-mv.de/mm/Themen/Wasser-und-Boden/PFV-Renaturierung-Recknitz/ zugänglich. 

Der Zugang für die Erörterungstabellen wird den Berechtigten per Post versandt.

Ausschließlich der Vorhabensträger, die Einwenderinnen und Einwender, beteiligte Behörden, Vereinigungen die Stellungnahmen abgegeben haben und Betroffene haben nunmehr in der Online-Konsultation die Möglichkeit, ihre Einwendungen unter Kenntnisnahme der Erwiderungen des Vorhabensträger und ggf. der Stellungnahme der Fachbehörde zu konkretisieren und schriftlich bis zum Ende der Konsultation vorzutragen. Alle zur aktiven Teilnahme an der Online-Konsultation Berechtigten wurden schriftlich informiert. Nur die aktuell verlinkten Unterlagen der Bekanntmachungsseite und in der Dienststelle StALU MM einzusehenden, sind verbindlich.

Name und Anschrift der Einwender sind in den Einwendungen vollständig und deutlich lesbar anzugeben. Unleserliche Namen oder Anschriften können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die Einwendungen werden dem Vorhabensträger sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Nach Ablauf der Erörterungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen.

gez.

Lutz Klingbeil