Änderung der Produktionsstätte zur Herstellung von Maschinen und Anlagen der Liebherr-MCCtec Rostock GmbH am Standort Rostock
Amtliche Bekanntmachung nach § 10 Abs. 7 und 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg hat der Liebherr–
MCCtec Rostock GmbH (Liebherrstr. 1, 18147 Rostock) mit Bescheid vom 22.12.2022 immissionsschutzrechtliche
Genehmigung für die wesentliche Änderung der Anlage am Betriebsstandort im Überseehafen Rostock erteilt.
Der verfügende Teil des Bescheides hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung nach § 16 BImSchG
1. Auf Antrag vom 13.10.2022 (Eingang 14.10.2022) wird der Liebherr-MCCtec Rostock
GmbH die Genehmigung erteilt, die Produktionsstätte zur Herstellung von Kranen (i. F.
Anlage) wie folgt zu ändern und zu betreiben:
a) Errichtung und Betrieb eines Propangaslagers mit insgesamt 20,3 t Lagerkapazität
als neue Betriebseinheit (BE 123) mit
5 x 2,9 t Flüssiggastanks vor Werkhalle 3 mit einem gemeinsamen Verdampfer,
1 x 2,9 t Flüssiggastanks vor Werkhalle 1 mit einem Verdampfer und
1 x 2,9 t Flüssiggastanks vor Werkhalle 4 mit einem Verdampfer
b) Erhöhung der Lagermenge auf insgesamt 1,65 t Propangas in Gasflaschen in den
BE 120 und BE 121 (Lager brennbare Gase) mit je 0,825 t
c) Zusätzliche Verwendung von 6,864 t Propangas in Gasflaschen (je 11 oder 33 kg)
als Prozessgas in den Werkhallen 1 und 4
2. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht bis zum 31.01.2026 der bestimmungsgemäße
Betrieb der Anlage aufgenommen worden ist.
Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen verbunden.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides, der auch die Entscheidungsbegründung
enthält, kann nach Terminabsprache (Tel.-Nr. 0385 / 588 67551) in der Zeit vom 10.01.2023
bis einschließlich 23.01.2023 wie folgt eingesehen werden.
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg
An der Jägerbäk 3
18069 Rostock
Mo: 8:00 – 16:00 Uhr
Di: 8:00 – 17:00 Uhr
Mi: 8:00 – 16:00 Uhr
Do: 8:00 – 17:00 Uhr
Fr: 8:00 – 13:00 Uhr
Der Genehmigungsbescheid wird zudem auf der Internetseite des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft
und Umwelt Mittleres Mecklenburg unter http://www.stalu-mv.de/mm/Service/Bekanntmachungen-
nach-BImSchG/Bereich-Immissionsschutz/ veröffentlicht.
Der Bescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen
erhoben haben, als zugestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegungsfrist Widerspruch
beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, An der
Jägerbäk 3, 18069 Rostock erhoben werden.
Hinweis:
In der Auslegungsstelle werden aufgrund der Corona-Pandemie Maßnahmen zum Infektionsschutz
getroffen. Deshalb kann der sonst gewohnte, ungehinderte Zugang zu den Unterlagen
im Amt im genannten Zeitraum unterschiedlich geregelt und auch begrenzt werden. Daher
sind Terminvereinbarungen zwingend erforderlich.