Sturmflutschutz und Naturschutz können sich ergänzen

Nr.01/2010  | 29.01.2010  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Im Gegensatz zu der vergleichsweise ruhigen Hochwasserperiode des vergangenen Winters wurden im Oktober 2009 und im Januar 2010 bereits zwei Sturmfluten an der Ostseeküste registriert. Die maximalen Wasserstände von mehr als  1m über Normalmittelwasser, die zum Teil länger als 12 Stunden anhielten, haben jedoch im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur (StAUN) Rostock keine Schäden an den wichtigen Küstenschutzanlagen verursacht. Die Baumaßnahmen der vergangenen 10 Jahre in Börgerende, Warnemünde, Markgrafenheide und Graal-Müritz konnten die besiedelten Gebiete entlang dieses Küstenabschnitts vor Hochwasserschäden bewahren.

Mit jeder Maßnahme zum Hochwasserschutz sind allerdings auch Beeinträchtigungen des Naturhaushalts verbunden. Obwohl diese Nachteile bei der Planung bereits möglichst vermieden werden, ergeben sich doch für die einzelnen Schutzgüter, wie den Wasserhaushalt, den Biotop- und Artenschutz sowie den Bodenschutz und das Landschaftsbild nachhaltige negative Veränderungen. Deshalb ist auch das Land mit jedem Küstenschutzprojekt zu Ausgleichsmaßnahmen für den Naturhaushalt verpflichtet. Diese wurden in unserem Amtsbereich z.B. in Form von Aufforstungen östlich von Rövershagen, die Anlage von Kleingewässern am Schneckenbruch in Diedrichshagen oder Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts im Hütelmoor bei Markgrafenheide realisiert. Letztere beinhalten u. a. die Zielstellung, im Naturschutzgebiet "Heiliger See und Hütelmoor", auf einem Küstenabschnitt von 2,9 km nördlich Markgrafenheide die natürlichen Küstenausgleichsprozesse wieder zuzulassen. Dazu gehört auch ein möglicher Durchbruch der Düne vor dem Heiligen See. Küstenrückgang ist dabei ein natürlicher Prozess, der durch entsprechende Landzuwächse in Form von Haken und Nehrungen wieder ausgeglichen wird. Die Tolerierung der natürlichen Küstendynamik war erst möglich, weil die Sicherung der Ortschaft Markgrafenheide 2006 durch eine Ringeindeichung gewährleistet wurde. Voraussetzung dafür war auch die konstruktive Zusammenarbeit und enge Abstimmung der verantwortlichen Behörden des Landes und der Hansestadt Rostock mit den Naturschutzverbänden.

Die Zulassung der natürlichen Küstendynamik ist leider nur noch an wenigen Abschnitten der südlichen Ostseeküste möglich, da zunehmende Bebauung und Tourismus den Nutzungsdruck auf die Küste verstärken. Es ist als ökologischer Fortschritt zu verzeichnen und langfristig auch ökonomisch sinnvoll, dass sich der Küstenschutz grundsätzlich nur auf die im Zusammenhang bebauten Gebiete beschränkt.

Auch die Erlebbarkeit des Naturschutzgebietes soll nicht unerwähnt bleiben. Hierzu wird es mit allen Beteiligten Abstimmungen geben.