Landgut Karcheez (Biogasanlage Prüzen)

Bekanntmachung nach § 3 a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.2005 (BGBl. I S. 1757, ber. S. 2797), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 23.10.2007 (BGBl. I S. 2470)

Nr.AB Nr. 82  | 04.08.2008  | StALU MM  | Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

Die Landgut Karcheez GmbH & Co. KG in 18276 Prüzen beabsichtigt, in der Gemarkung Prüzen, Flur 2, Flurstücke 179 und 180 eine Biogasanlage zu errichten und zu betreiben.

Die Anlage besteht im Wesentlichen aus einem Fermenter mit integriertem Gasspeicher und einem Gärrestspeicher. Das zur Anlage gehörende Blockheizkraftwerk hat eine Gesamtfeuerungswärmeleistung von 1,235 MW. Für die Erzeugung von Biogas werden Schweinegülle und nachwachsende Rohstoffe eingesetzt.

Das Staatliche Amt für Umwelt und Natur Rostock als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 2 in Verbindung mit Nummer 1.3.2 der Anlage 1 des UVPG durchgeführt.

Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung ist gemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.

Rostock, d. 25.07.2008

 

Hans-Joachim Meier